Baustop in Ahaus bleibt

Bochum (taz) - Im Hin und Her um den Bau des Brennelemente– Zwischenlagers im münsterländischen Ahaus können die Gegner der Atomanlage einen weiteren Pluspunkt für sich verzeichnen. Nach wie vor darf an der im Bau befindlichen Lagerhalle nicht weitergearbeitet werden, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschloß. Vorausgegangen war der Versuch der Betreibergesellschaft, der BZA Ahaus GmbH, den am 31. Mai 85 mit einem Eilantrag durchgesetzten Baustopp wegen „veränderter Umstände“ außer Kraft zu setzen. Die „veränderten Umstände“, auf die sich die BZA berief, war die von der Stadt Ahaus erteilte Genehmigung, im Zwischenlager neben abgebrannten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren auch solche aus dem Torium– Hochtemperaturreaktor (THTR) einzulagern. Auch beantragte die BZA, Sanierungsarbeiten an der rostenden Bauruine vornehmen zu dürfen. Das OVG entschied, daß auf der Baustelle keine Bauarbeiten, aus welchen Gründen auch immer, zulässig seien, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliege. Der Zeitpunkt dieser Entscheidung rückt jetzt näher. Am kommenden Donnerstag um 9.00 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, die mündliche Verhandlung über die seit 1984 anhängige Klage des Landwirtes Hermann Lenting gegen den Bau des Brennelementezwischenlagers. et