I N T E R V I E W „Mir ist keine Affäre bekannt“

■ Der Präsident der Uni Oldenburg, Prof. Dr. M. Daxner, zu dem Nicht–Skandal in seiner Verwaltung

taz: Die Zeitschrift Unicum hat einen Artikel veröffentlicht, in dem davon die Rede ist, daß ein Beamter der Uni Oldenburg „in gehobener Stellung“ mit der politischen Polizei zusammenarbeitet und außerdem einer Bausparkasse „datengeschützte Personalmerkmale“ weitergegeben habe. Sind Ihnen als Präsident derartige Vorfälle bekannt? Sitzt ein Spitzel in der Personalabteilung Ihrer Universität? Daxner: Mir ist bekannt, daß es einen derartigen Bericht gegeben hat. Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand sind diese Behauptungen unwahr. Von seiten des AStA wurde eine offizielle Untersuchung dieser Vorfälle verlangt. Die kam nicht zustande. Warum? Es hat unter meinem Amtsvorgänger eine (studentische) Anfrage im Senat gegeben, ob dem Präsidenten solche Vorfälle bekannt seien. Das wurde verneint; Anfrage und Antwort wurden im Senat erörtert. Auf die mehrfache und schriftliche Aufforderung des Präsidenten, konkrete Beweise oder Anhaltspunkte für die Verdächtigungen darzulegen, kam nichts. Darum war eine Untersuchung nicht möglich. Ich gehe daher davon aus, daß es materielle Anhaltspunkte für derartige Vorwürfe nicht gab. Die gibt es jetzt - zu meiner Amtszeit - auch nicht, und ich sehe daher keine Veranlassung tätig zu werden. Haben sich die Vorwürfe auf eine konkrete Person zuspitzen lassen? Sie wurden von einigen Leuten indirekt und ohne konkrete Beweise auf eine bestimmte Person zugespitzt. Dabei wurde eine Darstellungsweise gewählt, die es dem Betroffenen unmöglich machte, sich zur Wehr zu setzen. Diese Perswon wurde dazu gehört? Mit der betroffenen Person wurden die Vorgänge besprochen. Allen Beteiligten wurde von meinem Amtsvorgänger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für eine förmliche Anhörung war - insofern verweise ich auf meine Antwort zu einer vorangegangenen Frage - kein Anlaß, da alles weiterhin auf der Gerüchteebene abgehandelt wurde, d.h. diejenigen, die diese Vorwürfe verbreiteten, haben bis heute nicht einen Beweis vorgelegt. Unicum spricht von einem Beschäftigten der Personalabteilung, der wegen „Unterschlagung, Zuhälterei, Hehlerei und betrügerischem Konkurs“ vorbestraft ist. Ist jemand mit diesem Register in der Abteilung angestellt? Nein, natürlich nicht. Wenn solche Vorstrafen vorlägen, hätten sie bei der Einstellung im polizeilichen Führungszeugnis oder - falls das Strafverfahren danach abgeschlossen worden wäre - dem Dienstvorgesetzten mitgeteilt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Dem Kanzler der Universität, Lüthje, wird in dem Artikel vorgeworfen, er habe die Affäre gedeckt. Haben Sie den Kanzler zu diesem Punkt gehört? Ich hatte und habe keinen Anlaß, den Kanzler förmlich zu hören. Bisher ist weder ihm noch mir eine Affäre bekannt, die „gedeckt“ werden könnte. Da niemals konkrete Anhaltspunkte und Beweise für die Gerüchte vorgelegt wurden, kann keine Untersuchung veranlaßt werden. Es ist mit meinem Verständnis von rechtsstaatlichen Verfahren und meiner Fürsorgepflicht unvereinbar, wenn Mitarbeiter sich wegen unbelegter Gerüchte einer Untersuchung stellen müßten. Herr Lüthje ist ein sehr sachverständiger, engagierter und zuverlässiger Kanzler; die beleidigenden Vorwürfe ihm gegenüber sind mir völlig unverständlich. Ich denke, daß hier sehr persönliche Animositäten in diesem Artikel hineingeschrieben wurden. Der Artikel wurde im Juni dieses Jahres veröffentlicht. Warum wurden erst im November rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift eingeleitet? Mir ist der Artikel Mitte Oktober das erste Mal bekannt geworden, nachdem er der Pressestelle der Universität in Kopie und anonym zugesandt worden war. Normalerweise lesen wir Unicum nicht und sehen dazu auch keine Veranlassung. Wir haben nun umgehend rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift eingeleitet. Vielen Dank für das Gespräch. Das Gespräch führte Detlef Berentzen