Dorstfelder Bebauungsplan nichtig

■ Gericht sprach Siedlern aus der Giftsiedlung Anrecht auf volle Entschädigung zu / Der Stadt Dortmund „fahrlässige Amtspflichtverletzung“ bescheinigt / Stadt will Berufung einlegen

Dortmund (taz) - Eine schwere Niederlage mußte die Stadt Dortmund gestern in Sachen Giftmüllsiedlung Dorstfeld–Süd einstecken. In ihrem Urteil über zwei Schadensersatzklagen von Dorstfelder Siedlern gegen die Stadt bescheinigte das Gericht den Stadtvätern eine „fahrlässige Amts pflichtverletzung „ bei der Erstellung des Bebauungsplanes für Dorstfeld–Süd. Die 2. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichtes erklärte den Bebauungsplan für nichtig. Die Kläger hätten somit ein Anrecht auf volle Entschädigung für die durch Grundstückskauf und Hausbau entstandenen Unkosten. Ausdrücklich betonte der Vorsitzende Dr. Beyer, daß die „Ansprüche an gesundes Wohnen“ unabhängig von der willkürlichen Einteilung in Kern oder Randgebiet in der gesamten Siedlung nicht gegeben sind. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes 1979 sei eine „sachgerechte Abwägung nicht erfolgt“. Obwohl der Stadt die frühere Nutzung des Grundstückes sehr wohl bekannt gewesen sei, habe sie leichtfertig keinerlei Untersuchung des Geländes vornehmen lassen. Dabei habe wahrhaftig „kein Grund für die Annahme von Unbedenklichkeit“ bestanden. Die Stadt könne sich auch nicht damit herausreden, daß den Ratsmitgliedern bei der Abstimmung über den Bebauungsplan die notwendige Kenntnis gefehlt habe. Die hätte man sich beizeiten beschaffen müssen. Von daher sei ein „Verschulden der Ratsmitglieder nicht ausgeschlossen „. Nach der Urteilsverkündung zog die „Siedlergemeinschaft Dorstfeld–Süd“ geschlossen zum Rathaus, um erneut über eine außergerichtliche Regelung zu verhandeln. „Die Stadt wird darauf nicht eingehen“, so Pressesprecher Bullerdiek, sondern Berufung gegen das Urteil einlegen. Wenn die Stadt die Prozesse in allen drei Instazen verliert, müßte sie für die bislang 80 klagewilligen Dorstfelder etwa 35 Millionen Mark an Entschädigung berappen. et