Italiens Richter vor Justitias Schranken

■ Haftbefehle künftig nicht mehr von Staatsanwälten Richter können für Fehlentscheidungen bestraft werden

Rom (taz)– Italiens Richter sollen künftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Personen einsperren oder anderweitig schädigen. Um mehreren Referendaren zuvorzukommen, die die Radikale Partei zusammen mit Teilen der Sozialisten und Liberalen zur Justizreform eingeleitet haben, hat die Ministerriege unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Bettino Craxi in ihrer letzten Sitzung vor Jahresende beschlossen, nicht weniger als acht neue Justizgesetze einzubringen, sowie drei sofort wirksame Regierungsdekrete zu erlassen. Zu den wichtigen Neuerungen gehört die Einführung eines „Haft–Richters“, der, wie in nahezu allen anderen westlichen Staaten, über die Anordnung und Fortdauer von Untersuchungshaft entscheidet. In Italien konnte bisher jeder Staatsanwalt Personen auch monate– oder jahrelang festhalten, die ihm für seine Ermittlungen wichtig erschienen. „Oft wurde“, wie der Richterverein „Magistratura democration“ feststellte, „zuerst einmal verhaftet und dann erst nach Beweisen gesucht“. Da es in Italien bisher keinen Schadensersatz bei zu Unrecht angemessener Haft gab, fehlte auch jeglicher Druck auf die Ermittler, einmal Eingesperrte wieder freizulassen. Die neuen Gesetze sehen vor, daß jeder zu Unrecht Eingesperrte zunächst vom Staat eine Entschädigung erhält; der Staat wiederum holt sich diese möglichst vom Richter zurück. Die meisten Richtervereinigungen haben harten Widerstand gegen die neuen Gesetze angekündigt. Streit gibt es auch über die Frage, wer über das Vorliegen und die Schwere des Richter–Verschuldens befinden soll. Während die Regierung den obersten Richterrat (ein Selbstverwaltungsgremium aller Richter Italiens) als Bewertungsinstanz vorsieht, möchten die Befürworter des Referendums dem Willkür–Richter einen förmlichen Prozeß vor einem ordentlichen Gericht machen. Anfang Januar soll im Parlament endgültig über die Initiativen beraten werden. W.R.