Auf Taxiquittung ausgedröhnt

Berlin (taz) - Für den berühmten Hochland–Kaffee „Sandino Dröhnung“ darf, so hat es jetzt das Landeseinwohneramt Berlin entschieden, nicht mehr auf Taxiquittungen geworben werden. Ein Fahrgast hatte sich beschwert, weil er sich politisch beeinflußt fühlte. Daraufhin hat das Landeseinwohneramt in seiner Funktion als Ordnungsamt den Taxiunternehmen das Benutzen der Quittungen mit dem Kaffee–Aufdruck schriftlich untersagt. In seiner Begründung bezieht sich das dem Landeseinwohner– amt untergeordnete Referat Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung auf § 26 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), der regelt, daß Taxen als Taxen zu erkennen sein müssen. Werbung auf dem Blech ist erlaubt, allerdings haben „Taxen im Interesse einer reibungslosen Verkehrsbedienung nach außen politisch neutral“ zu sein, was bedingt, daß „politische Werbung zu unterbleiben hat (...).“ Für das Ordnungsamt und für den Fahrgast, der die Quittung mit der „Dröhnung“ vor den Amtsschimmel gespannt hat, sind „reiner Nicaragua–Hochland–Kaffee; direkt importiert, ohne Zwischenhandelsprofit, incl. 10 auf den Einkaufspreis“ und eine faustdicke Kaffeekanne politische Werbung. Deshalb schlußfolgert das Ordnungsamt, was für die Außenhaut einer Droschke gilt, hat ebenso für die Fahrpreisquittungen zu gelten: die als politische Werbung entlarvte „Dröhnung“ ist „als Verstoß gegen § 2 und § 3 BOKraft zu werten“. Sister Taxista/C.K.