Transall nur „sonstiges Rüstungsgut“

■ Bundeswirtschaftsministerium bestätigt die Anfrage des Rüstungskonzerns Messerschmidt–Bölkow–Blohm (MBB) für Iran–Handel mit Transall / Militärtransporter keine Kriegswaffe / Auswärtiges Amt weiß von nichts

Aus Bonn Oliver Tolmein

Die Widersprüche zwischen der Erklärung des MBB–Vorstandsmitglieds Sepp Hort und den Behauptungen der Bundesregierung bezüglich der Verhandlung um die Lieferung von C–160–Transall– Flugzeugen an den Iran bleiben ungeklärt. Auf der gestrigen Bundespressekonferenz berichtete der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, dem Ministerium sei am 29. November 1984 ein Schreiben zugegangen, in dem MBB gefragt habe, ob die Bundesregierung einem Vertragsabschluß zwischen MBB und dem Iran positiv gegenüberstehe. Das sei am 15. März 1985 eindeutig verneint worden. „Schon aus Gründen der Neutralität“ sei, „zumindest so lange der Kriegszustand anhält“, äußerste Zurückhaltung geboten. Diese Auffassung sei in der folgenden Zeit auch von nicht näher bezeichneten Dienststellen wiederholt worden. Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums hielt dennoch den Hinweis für angebracht, daß Transall nicht als Kriegswaffe, sondern als „sonstiges Rüstungsgut“ eingestuft wird und daher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Das Außenwirtschaftsgesetz, nach dem der Export „sonstiger Rüstungsgüter“ abgewickelt wird, enthält weniger restriktive Bestimmungen. Im Auswärtigen Amt will man nach wie vor von nichts wissen. Ein Sprecher erklärte gegenüber der taz, das Ministerium wisse nichts über den geplanten Transall–Verkauf und sei dazu auch nie befragt worden. Wie Sepp Hort dazu komme zu betonen, daß MBB von der Bundesregierung ermuntert worden sei, Verhandlungen mit dem Iran zu führen, könne man sich überhaupt nicht vorstellen.