Anti–Terroristengesetz Streitpunkt bei baskischer Regierungsbildung

Madrid (taz) -“Wir können, müssen und wollen nicht über den Inhalt eines Gesetzes verhandeln, das ganz Spanien angeht, nur um die Regierung einer autonomen Region einzurichten“, versicherte der spanische Staatschef Felipe Gonzalez am Montag den Fernsehzuschauern. Über eine Veränderung des Anti–Terroristengesetzes ließe sich jedoch reden. Das Anti–Terroristengesetz, das 1983 vorläufig in Kraft getreten ist und hauptsächlich gegen die baskische Untergrundorganisation ETA angewandt wird, war in den letzten Tagen zu einem der wichtigsten Themen bei den Verhandlungen um die Regierungsbildung im Baskenland geworden. Mehr als einen Monat nach den Wahlen dort ist es immer noch nicht gelungen, eine Regierungskoalition zusammenzustellen. Die baskische sozialistische Partei PSE–PSOE war zwar stärkste Partei geworden, muß jedoch koalieren. Ihr bevorzugter Partner, die konservative PNV, wollte jedoch weder auf den Sitz des Lendakari, des Präsidenten der baskischen Regierung, noch auf ihre Forderung nach Abschaffung des Anti–Terroristengesetzes verzichten. Die PSE–PSOE ist nun zu Verhandlungen darüber bereit. Heute wird vermutlich ein provisorischer Gesprächskreis des autonomen Parlaments unter Vorsitz eines Sozialisten einberufen. Das Anti–Terroristengesetz hingegen wird im Februar im Rahmen einer Debatte über die „Innere Sicherheit“ erneut zur Diskussion gestellt. Am 5.1. waren sechs Artikel dieses Gesetzes außer Kraft getreten, darunter diejenigen, die es den Richtern ermöglichten, einen terroristischer Gewalttaten Verdächtigen bis zu zwei Jahren zu inhaftieren. Einer der meistkritisierten Artikel des Gesetzes, der es erlaubt, Gefangene bis zu zehn Tagen incomunicado, das heißt ohne Kontakt zur Außenwelt zu halten, ist jedoch nach wie vor in Kraft. Hella Schlumberger/–ant