Neue Unterlagen im U–Boot–Ausschuß

■ Der Auschuß zur Aufklärung der U–Boot–Affäre beschloß Beweisanträge / Kohl als Zeuge geladen Kanzleramt hat Aufzeichnungen über Gespräch Kohl–Botha / SPD besteht nicht auf Ladung vor Wahl

Aus Bonn Ursel Sieber

Nun sind im Kanzleramt doch Aufzeichnungen über das Gespräch aufgetaucht, das Bundeskanzler Kohl und der südafrikanischen Premier Botha in Sommer zum Thema U–Boot–Lieferung geführt haben. Wie Kanzleramtsminister Schäuble gegenüber dem Vorsitzenden des U–Boot–Untersuchungsausschusses, Penner (SPD), erklärte, existieren zwar „keine offiziellen Aufzeichnungen“, aber „handschriftliche Notizen“ von Kanzlerberater Teltschik zum Gespräch Kohl–Botha. Dagegen hatte Teltschik dem Aus schußvorsitzenden Penner noch in der vorigen Woche mitgeteilt, es gebe für seinen Bereich keine Akten. Und entgegen aller bisherigen Auskünfte aus dem Kanzleramt ist auch ein Dolmetscher dabei gewesen, der dem Untersuchungsausschuß zur Verfügung stehen wird. Der Ausschuß hat gestern in nicht–öffentlicher Sitzung mit der Beratung der Beweisanträge begonnen, nachdem die Regierungsfraktionen im Dezember die Beweisaufnahme auf Anfang Januar verschleppt hatten. Beschlossen wurden Anträge der SPD und der Grünen, die Beweismaterial aus Kanzleramt, den Bundesministe rien, der deutschen Botschaft in Südafrika, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, der Kieler Howaldts–Werke sowie dem Ingenieurskontor Lübeck (IKL) verlangen. Die CDU widersetzte sich nur der Heranziehung von Aktenmaterial aus den Regierungszentralen Schleswig–Holsteins und Bayerns. Da wird es zu einem Rechtsstreit kommen. Die Vorladung von Bundeskanzler Kohl, Verteidigungsminister Wörner, des früheren HDW–Chefs Ahlers und des Chefs des beteiligten Ingenieurskontors IKL, Nohse, wurde einstimmig gebilligt. Die SPD kündigte an, Genscher, Bangemann, Stoltenberg und Strauß als weitere Zeugen zu benennen. Der SPD–Abgeordnete Wischnewski erklärte jedoch, die SPD bestehe nicht auf eine Ladung Kohls und der Minister vor der Bundestagswahl. Als weitere Zeugen werden die von den Regierungsfraktionen benannten Beamten aus den in das U– Boot–Geschäft verwickelten Ministerien aussagen. Beweismaterial über „Ausbildungsverhältnisse“ von HDW und IKL mit südafrikanischen Staatsbürgern und über „Arbeitsverhältnisse“ von HDW/IKL–Mitarbeitern in Südafrika“ wird dagegen nicht beigezogen.