Jobs beim Staat werden sicherer

■ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind ab sofort durch neues Rationalisierungsschutzabkommen besser vor Kündigungen geschützt / Arbeitsplatzgarantien auch bei Privatisierungen

Berlin (taz) - Die Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, rund 2,4 Millionen Beschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden, sind seit Anfang der Woche besser gegen die Folgen von Rationalisierung geschützt. Am 11. Januar ist ein Rationalisierungsschutz–Tarifvertrag in Kraft getreten, der sicherstellen soll, daß kein im öffentlichen Dienst Beschäftigter aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen seinen Arbeitsplatz verliert. Die große Tarifkommission der Gewerkschaft ÖTV wird auf ihrer Sitzung am Freitag einen Bericht über den Abschluß der Verhandlungen entgegennehmen. Grundsätzlich war das Abkommen - bis auf einige unwesentliche Nachbesserungsbegehren - schon im Sommer von der Tarifkommission gebilligt worden. Beteiligt an dem Abschluß ist auch die Tarifgemeinschaft für Angestellte unter Führung der Deutschen Angestellten– Gewerkschaft (DAG). Die Arbeitgeber sind nach dem neuen Tarifvertrag, der nach rund fünfjährigen Verhandlungen zustande gekommen ist, verpflichtet, bei Rationalisierungen die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertig weiter zu beschäftigen. Das gilt auch, wenn die Arbeitnehmer dafür umgeschult oder weitergebildet werden müssen. Falls ein gleichwertiger Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, ist die Bezahlung des Arbeitnehmers je nach Alter und Beschäftigungsdauer langfristig abgesichert. Bei der Neubesetzung freiwerdender Stellen müssen Rationalisierungsopfer bevorzugt berücksichtigt werden. Das Rationalisierungsschutzabkommen greift auch bei Privatisierungen, etwa bei Umstellung auf Werkverträge für private Reinigungsfirmen. Auch in diesem Fall gilt die Beschäftigungsgarantie durch die öffentliche Hand, allerdings nicht unbedingt am gleichen Ort. Auf der Sitzung der großen Tarifkommission der ÖTV am Freitag wird es hauptsächlich um die Lohn– und Gehaltsforderungen für die diesjährige Tarifrunde gehen. Da die Bestimmungen zur Arbeitszeit erst Ende dieses Jahres auslaufen und derzeit keine Aussichten auf eine Verbesserung der Rahmengesetzgebung für Vorruhestandsregelungen bestehen, wird mit einer reinen Geldforderung in Höhe von sechs Prozent gerechnet. marke