U–Boote: HDW droht mit Indiskretion

■ Kieler HDW und Ingenieurkontor drohten mit der Herausgabe „entlastender Schriftstücke“ und „Indiskretion bezüglich Dritter“ / Kanzlerberater und Staatssekretäre heute als Zeugen vor U–Boot–Ausschuß

Aus Bonn Ursel Sieber

Die der illegalen Lieferung von U– Boot–Plänen an Südafrika verdächtigten Firmen, die bundeseigene Kieler Werft HDW und das Ingenieurkontor Lübeck (IKL) haben Anfang Dezember gegenüber der Oberfinanzdirektion Kiel mit der Herausgabe von Schriftstücken gedroht, die sie entlasten könnten. Dies geht aus einem Vermerk der Oberrinanzdirektion Kiel (OFD) hervor, die seit über einem Jahr wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen die Firmen ermittelt. Ob die entlastenden Papiere vorgelegt werden, hänge davon ab, „wie die OFD derzeit den Fall und das voraussichtliche Ergebnis des Verfahrens einschätze“, wird der Anwalt von IKL, Dr. Zoglmann (ein Sohn des Rüstungslobbyisten Zoglmann, der für die Vermittlung des Geschäfts eine Provision von 600 000 DM erhalten haben soll) in dem Vermerk zitiert. Auf den Einwand eines Beamten der OFD, Budrat, das IKL könne jederzeit Entlastungsmaterial vorlegen, sagte Zoglmann laut diesem Vermerk weiter, man wolle nicht mehr offenbaren, als für die Entlastung der Firma erforderlich sei, „da jede neue Einzelheit naturgemäß auch mit Indiskretionen bezüglich Dritter verunden sei“. Zoglmann machte noch einmal geltend, das IKL habe zwar ohne formelle Genehmi gung, aber nicht ohne Kenntnis offizieller Stellen gehandelt. Der Oberfinanzdirektion selbst erschien ein Bußgeld in Höhe von je 50 000 DM gegen die beiden Firmen „angemessen“, wie aus dem zweiten Prüfbericht der OFD hervorgeht. Die Höchststrafe bei solchen Vergehen beläuft sich auf 500 000 DM. Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, im Verhältnis zum ursprünglichen geschlossenen Vertragswerk seien „lediglich Unterlagen von untergeordneter Bedeutung geliefert“ worden. Der hohe Betrag von etwa 42 Millionen Mark, der für die gelieferten Unterlagen gezahlt worden sei, stehe dieser Aussage nicht entgegen, heißt es weiter. Die Einschätzung, daß nur unbedeutende Unterlagen geliefert worden seien, bezieht die OFD offenbar allein aus Angaben der beschuldigten Firmen. Andere Sachverständige werden im Prüfbericht nicht genannt. In verschiedenen Formulierungen wird nur darauf verwiesen, „die gelieferten Unterlagen einschließlich der Vorstudien lassen nach glaubhafter Einwendung der Vertreter der Firmen IKL und HDW den Bau eines U–Boots bzw. eines schwimmfähigen U–Boot– Rumpfes nicht zu“. Im Untersuchungssausschuß werden morgen Kanzlerberater Teltschik sowie die Staatssekretäre Schreckenberger und von Würzen vernommen.