Grüne verklagen Strauß wegen BuKo–Äußerung

■ Bayerische Landtagsfraktion der Grünen klagt gegen Strauß auf Unterlassungserklärung wegen Äußerung zum BuKo

Nürnberg (taz) - Mit einer einstweiligen Verfügung will die bayerische Landtagsfraktion der Grünen dem Ministerpräsidenten Strauß untersagen, weiterhin zu behaupten, am letzten Wochenende seien auf der Bundeskonferenz der Anti–AKW–Initiativen „massenhaft“ Unterlagen sichergestellt worden, die Verbindungen einiger Teilnehmer zur „RAF und den verschiedenen Mordszenen offenbaren“. Wie Strauß am Sonntag abend auf einer Wahlveranstaltung in Nürnberg erklärte, sollen die Materialien mit Stellungnahmen zu den Attentaten auf Siemensvorstandsmitglied Kurt Beckurts, den MTU–Chef Zimmermann und den Diplomaten des Auswärtigen Amts von Braunmühl bei einer Durchsuchung des „KOMM“, in dem die BuKo getagt hatte, gefunden worden sein. Den Veranstaltern der Bundeskonferenz ist dagegen eine Sicherstellung derartigen Materials nicht bekannt. Auf eine von den Grünen geforderte Ehren– und Unterlassungserklärung von Strauß hatte dagegen am Montag das bayerische Innenministerium die Äußerungen des Ministerpräsidenten „in aller Form“ bestätigt. Innenminister Lang erklärte weiter, ein „ganzes Konvolut teilweise extremistischen und terroristischen Schriftguts“ sei von Zivilbeamten auf dem Kongreß gesammelt und zum Teil sogar gekauft worden. Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Gauweiler, behauptete, noch nie seien so viele Schrift stücke sichergestellt worden. Der Kongreß war vom Verwaltungsgerichtshof verboten worden, weil im Reader zu strafbaren Handlungen aufgerufen werde. Wie das Nürnberger Polizeipräsidium mitteilte, sind auf Grund der Unterlagen bisher lediglich vier Ermittlungsverfahren wegen der Aufforderung und Billigung von Straftaten und der Verunglimpfung von Verfassungsorganen eingeleitet worden. Der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe waren in diesem Zusammenhang keinerlei Vorgänge bekannt. wg