Steger kam mit leeren Taschen

■ Der hessische Wirtschaftsminister konnte dem Landtagsausschuß keine Genemigungen nach der Gewerbeordnung für die Hanauer Atomfabriken vorlegen / Geulen–Gutachten bestätigt

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Der hessische Minister für Wirtschaft und Technik, Ulrich Steger, kam gestern mit leeren Taschen in den Landtagsausschuß für Wirtschaft und Technik. Der „Atomminister“, der mit seinen vorab verkündeten ALKEM–Genehmigungsauflagen die rot–grüne Koalition in eine Dauerkrise hineinmanöveriert hat, sollte den Ausschußmitgliedern sämtliche Genehmigungen für die Hanauer Nuklearfabriken vorlegen. Doch was Steger dann „auspackte“, war „dünner als dünn“, wie der Pressesprecher der Grünen, Weist, gegenüber der taz bemerkte. Der Minister habe nur Umgangsgenehmigungen vorweisen können. Genehmigungen nach § 16 der Gewerbeordnung oder nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG) konnte Steger dagegen - trotz „intensiver Suche“ - in seinem Ministerium nicht auftreiben. Dabei hatte der Wirtschaftsminister noch kurz nach der Veröffentlichung des von Umweltminister Fischer bestellten Geulen–Gutachtens, das in seinem Schwerpunkt auf die fehlenden Genehmigungen insistierte, vor dem Landtag forsch erklärt, über alle notwendigen Genehmigungen zu verfügen. Die älteste Umgangsgenehmigung, die Steger im Ausschuß vorlegen konnte, datiert aus dem Jahr 1968. Sie erlaubte der Plutoniumfabrik ALKEM, 5.000 Kilo Uran zu verarbeiten. Damit, so die Grünen, stehe fest, daß der ALKEM der Umgang mit Uran genehmigt worden sei, ohne daß die Firma über die notwendigen Betriebsgenehmigungen nach der Gewerbeordnung verfügt habe. Selbst die von Steger mitgebrachten Umgangsgenehmigungen für die Hanauer Nuklearbetriebe seien allesamt Genehmigungen nach dem (alten) § 9 des Atomgesetzes. Nach der Änderung des Atomgesetzes - 1976 - brauchten die Betriebe jedoch Errichtungsgenehmigungen nach § 7 Atomgesetz. Dieses Verfahren schleppt sich im Falle ALKEM seit elf Jahren dahin. Wie Weist gegenüber der taz weiter mitteilte, habe Wirtschaftsminister Steger allerdings zwei Genehmigungen nach Gewerbeordnung vorlegen können. In beiden Fällen wurde der NUKEM 1966 gestattet, in ihrem Betrieb zu „beizen“.