Acht Jahre Haft für Gisela Dutzi

Frankfurt (taz) - Nach einem blitzschnellen Revisionsverfahren hat gestern der Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht nach nur dreitägiger Verhandlung die technische Zeichnerin Gisela Dutzi zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sie sei der Unterstützung und der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung schuldig sowie eines Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz. Als Angestellte bei „den Amerikanern“ habe sie Unterlagen über Waffenlager und Wohnungen für die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) beschafft. „Die Logistik“, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, sei „vorwiegend in ihrer Hand gelegen“. Gisela Dutzi war bereits im Sommer 1985 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat der Revision nur im Hinblick auf das Strafmaß stattgegeben. Deshalb verzichteten die Verteidiger auf Anträge zu einer erneuten Beweisaufnahme und Plädoyers. Sie hätten, so Rechtsanwältin Waltraud Verleih, nicht erwartet, daß das Urteil wesentlich anders ausfalle. Gisela Dutzi hatte auch bei der Urteilsverkündung auf die Teilnahme an der Verhandlung verzichtet. Bereits an den Prozeßtagen zuvor hatte sie ihren Ausschluß erzwungen. hei