RWE: Atomaussteiger sollen blechen

■ Rechtsgutachten des größten deutschen Stromkonzerns macht Aktionäre, die den Atomausstieg fordern, schadenersatzpflichtig / Milliardenverluste suggeriert / SPD: „Versuch der Einschüchterung“

Von Vera Gaserow

Berlin (taz) -Die dreizehn, überwiegend rot–grün regierten nordrhein–westfälischen Kommunen, die im Juni letzten Jahres als Mitaktionäre der Rheinisch–Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) von der Geschäftsführung des Stromgiganten Schritte zum A Dr. Klinkhammer als Vorsitzender der kommunalen Aktionäre der RWE bei dem Essener Anwaltsbüro Günther in Auftrag gegeben hat, und das jetzt über einen Kandidaten der Grünen in NRW an die Öffentlichkeit gelangte. Dieses Gutachten, das bereits seit Oktober existiert und das die antragstellenden Gemeinden als „Anstifter“ und „Täter“ bezeichnet, wurde ihnen bisher nicht bekannt gemacht. Doch zur Vorgeschichte: nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gingen einige rot– grüne Kommunen in Nordrhein– Westfalen im Verband der kommunalen Aktionäre - der 60 Prozent der Aktienanteile der RWE besitzt - auf Oppositionskurs. Sie verlangten, daß der Aktionärsverband die RWE–Geschäftsleitung mit dem Ausstieg aus der Atomenergie beauftrage und daß Deutschlands größter Stromkonzern seine Beteiligung an dem Schnellen Brüter und der WAA in Wackersdorf aufgebe. Ein Beschluß über diesen Antrag wurde auf der Verbandsversammlung der kommunalen Aktionäre im Juni jedoch vorerst vertagt. Stattdessen sollte das Verbandspräsidium ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, das prüfen sollte, welche rechtlichen Folgen ein positiver Ausstiegsbeschluß auf den Vorstand der RWE hätte. Dieses Rechtsgutachten kommt jetzt zu dem Schluß, daß ein Ausstiegsbeschluß der im Verband der Aktionäre versammelten NRW–Kommunen nicht nur rechtswidrig wäre, sondern auch eine „rechtswidrige Einflußnahme Dritter“ auf die RWE–Geschäftsführung sei. Dem Unter nehmenwürde im Falle einer solchen erfolgreichen Einflußnahme ein Schaden in Milliardenhöhe entstehen, für den die kommunalen Aktionäre dann als „Täter“ und „Anstifter“ schadenersatzpflichtig wären. Nach Ansicht der Grünen stellt dieses Gutachten die Existenzsberechtigung des Verbands der kommunalen Aktionäre der RWE generell infrage. Der nordrhein– westfälische SPD–Fraktionsvorsitzende Farthmann nannte das Gutachten einen „unverhohlenen Versuch der Einschüchterung“.