Blockade gegen Waffenschau nicht verwerflich

Hamburg (taz) - Erneut hat ein Amtsgericht abgelehnt, ein Verfahren gegen friedensbewegte Blockadeteilnehmer zu eröffnen. Das Neue: Die Sitzblockade am 22. 4. 1985 in Norderstedt richtete sich nicht gegen einen US–Raketenstützpunkt, sondern gegen eine Ausstellung der Bundeswehr. Die 13 Angeklagten hätten zwar den Tatbestand der Nötigung erfüllt, indem sie die Durchfahrt einer Bundeswehrkolonne zur Waffenschau „Unser Heer“ eine halbe Stunde lang verhinderten, meint das Gericht in der schriftlichen Begründung zu seinem Beschluß vom 11. Dezember 1985, die den Betroffenen erst jetzt zugegangen ist. Ihr Verhalten sei aber nicht als verwerflich zu werten, weil sie „uneigennützig tätig geworden“ seien. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß es nicht um die Blockade eines Raketenstützpunktes, sondern „lediglich um eine Werbe– und Informationsveranstaltung der Bundeswehr“ gegangen sei: „Denn angesichts der fortschreitenden Bedrohung der Menschheit durch die Hochrüstung - das ist jedenfalls die Bewertung des wohl überwiegenden Teils unserer gesellschaft - kann es in diesem Zusammenhang keine entscheidende Rolle spielen, welchen konkreten Vorgang die Angeklagten zum Anlaß für ihre Demonstration genommen haben, mit der sie auf ihr Anliegen aufmerksam machen zu dürfen meinten.“ U.S.