Strafbefehl gegen Wallraff

Düsseldorf (taz) - Ein Münchener Amtsgericht hat gegen Günter Wallraff und drei weitere Personen, die an der Produktion und am Verleih des Filmes „Ganz unten“ beteiligt waren, Strafbefehle von über 130.000 DM erlassen. Das Gericht sah für die heimlichen Ton– und Bildaufzeichnungen keinen „rechtfertigenden Grund“. Der Film verletze die „Persönlichkeitsrechte“ des Arbeiterverleihers Hans Vogel, der gegen den Film geklagt hatte. In der Entscheidung des Münchener Gerichts, gegen die die Betroffenen Einspruch eingelegt haben, heißt es, daß auch die aufgedeckten Mißstände keine heimlichen Aufnahmen rechtfertigten. J.S.