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Zurückhaltungsgebot für Lehrer

Mannheim (taz) - Lehrer verstoßen gegen ihr Zurückhaltungs– und Mäßigungsgebot, wenn sie an Schüler ihrer Schule Flugblätter verteilen, mit denen sie die Schüler für ihre eigenen politischen Ziele aktivieren wollen, so eine Entscheidung des Disziplinarhofs (DH) am Verwaltungsgerichtshof Baden–Württemberg in Mannheim. Ein Lehrer eines Stuttgarter Gynmasiums hatte den Disziplinarhof gegen eine in seine Personalakte eingetragene Verwarnung seiner Schule angerufen. Die Schulleitung hatte ihre Disziplinarmaßnahme damit begründet, daß der Lehrer ein Flugblatt der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor der Schule an die Schüler verteilt hatte. In dem Flugblatt wurde die Bildungspolitik des baden–württembergischen Kultusministers Mayer–Vorfelder (CDU) heftig attackiert und Lehrer, Eltern und Schüler zur Teilnahme an einer Protestveranstaltung aufgerufen. (Akt.–Z.: VGH Ba–Wü. DH 4/86)

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