Koalitionsverhandlungen gehen voran

■ CDU/CSU und FDP wollen Wirtschaft und Bürger um 25 Steuer–Milliarden entlasten / Bleihaltiges Normalbenzin und Treibgas sollen verboten werden / Höhere Verbrauchssteuer wird geprüft

onn (dpa) - Bei der geplanten großen Steuerreform sollen die Bürger und die Wirtschaft jährlich um netto mindestens 25 Mrd. Mark entlastet werden, müssen aber mit höheren Verbrauchssteuern rechnen. Das ergaben die zweitätigen Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und FDP über das neue Regierungsprogramm. Die Steuerreform im Gesamtumfang von 40 Mrd. Mark, die zum Teil auch durch den Subventionsabbau und Einsparungen finanziert werden soll, soll noch in dieser Wahlperiode in Kraft tre ten. Geplant ist unter anderem auch, das bleihaltige Normalbenzin sowie umweltschädliches Treibgas in Spraydosen zu verbieten und die Einwegflaschen und -verpackungen vom Markt zu verdrängen. Für die Landwirtschaft verständigten sich die Koalitionspartner unter anderem darauf, die Vorsteuerpauschale über den 31. Dezember 1989 hinaus zu verlängern, um die Bauern weiterhin zu entlasten. Erstes Einvernehmen im Rahmen der großen Steuerreform erzielten die Koalitionspartner über die Anhebung des Grund– und Kinderfreibetrages sowie die Senkung der Progression auf einen gleichmäßig verlaufenden Tarif hin. Außerdem müsse es eine spezielle Entlastung für die Unternehmen geben. Langfristig solle der Grundfreibetrag auf das Niveau der Sozialhilfe gehoben werden. Umstritten blieb aber die Frage der von CSU und FDP geforderten Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer von derzeit 56 Prozent. Stattdessen werde ein Alternativmodell der Teilanrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer gerechnet Geprüft würden nicht nur die Senkung des Spitzensteuersatzes (die CSU will inzwischen 53 Prozent), sondern auch die Ermäßigung des niedrigsten Steuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 19 Prozent, was die CSU anstrebt. CDU Generalsekretär Heiner Geißler machte deutlich, daß zur Finanzierung auch die Erhöhung von Verbrauchssteuern geprüft werde. Auf die Frage, ob davon die Mehrwert–, Tabak–, Mineralöl– und Branntweinsteuer betroffen seien, erwiderte Geißler: „Das wissen wir noch nicht.“