NPD–Vorsitzender kein Beamter

Mannheim (taz) - Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim ist der NPD–Landesvorsitzende Jürgen Schützinger „im Hinblick auf sein herausragendes Eintreten für die NPD“ zurecht aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Schützinger war 1981 aus dem Polizeidienst entlassen worden, weil er sich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1980, in dem der NPD verfassungsfeindliche Ziele bescheinigt wurden, nicht von der NPD distanzierte. Vielmehr habe er „nach Klärung der Rechtslage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung“ im Oktober 1981 zusätzlich zu seinen anderen Funktionen auch noch das Amt des stellvertretenden Bundesvorsitzenden seiner Partei übernommen. Im Gegensatz zu einer Entscheidung des VGH von Mitte 1981, mit der eine frühere Entlassung des NPD–Funktionärs aus formellen Gründen aufgehoben worden war, könne ihm nun kein „Verbotsirrtum“ mehr zugestanden werden. Der VGH stützte sich bei seinem jetzigen Urteil auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die der NPD „unabhängig von dem offiziellen Parteiprogramm und der Satzung“ eine „mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbare Haltung“ bescheinigen. Verfassungswidrige Tendenzen bestimmten den Charakter dieser Partei. Durch sein Eintreten für deren Ziele habe Schützinger „die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue“ verletzt. rog