RadiAktiv - „Ein Boden für Terror“

■ Staatsanwalt will Verurteilung wegen Aufforderung zu Straftaten und Verunglimpfung / Die Zeitschrift bereite den „Boden für Terror“ / Verteidiger fordern Freispruch in allen Punkten / Urteilsspruch am Rosenmontag

Aus Nürnberg Bernd Siegler

Acht Monate auf Bewährung und 2.000 DM Geldbuße fordert Staatsanwalt Breitinger für zwei der drei angeklagten RadiAktiv– Redakteure. Der dritte soll 1.500 DM Geldstrafe zahlen. Breitinger hält sie für schuldig, öffentlich zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und zu Brandanschlägen sowie Sachbeschädigungen aufgefordert und außerdem den bayerischenStaat durch Verfremdung des Wappens verunglimpft zu haben. Die Verteidiger forderten Freispruch in allen Anklagepunkten. Allein sechs Monate beantragte der Staatsanwalt für die Aufforderung zur Sachbeschädigung. Durch Kombination aus einer abgedruckten Liste der am Bau der WAA beteiligten Firmen, einem Diskussionsbeitrag zum WAA– Widerstand und der Dokumentation eines Bekennerschreibens sei der Straftbestand eindeutig erfüllt. Dabei sei es unerheblich, wie die Angeklagten den Text verstehen, sondern nur, wie ihn ein „unbefangener Leser“ auffassen könnte. Mit den Textstellen werde „der Boden für Terror“ bereitet. Für die Verteidiger steht die Höhe des geforderten Strafmaßes im umgekehrten Verhältnis zur Überzeugungskraft der Begründung des Staatsanwalts. Sie rügten die Verhinderung ihrer Tätigkeit, denn Richter Voll hatte alle Beweisanträge mit konkreten Zeugen zu konkreten Tatsachen in Bausch und Bogen abgelehnt. Damit werde der Wahrheitsbeweis zur Oberpfälzer Realität unterdrückt. Der „merkwürdige Prozeß“ gegen das Anti–WAA–Magazin sei nur im politischen Klima einer massiven Vorverurteilung und Kriminaliserung von AKW–Gegnern zu verstehen. „Es wird einen langen Atem erfordern, den Anspruch auf Freiheit durchzusetzen, aber die Argumente sprechen für uns“, kündigte Rechtsanwalt Becker an. Der Urteilsspruch folgt am 2. März um 14 Uhr - ausgerechnet zu Rosenmontag.