WAZ obsiegt über den Betriebsrat

■ Arbeitsgericht erklärt den Rücktritt des Gesamtbetriebsrats aus formalen Gründen für unrechtmäßig / Dem Antrag der DAG wurde stattgegeben / Reguläre Neuwahlen im Mai

Von Jacob Sonnenschein

Essen (taz) - Vor dem Essener Arbeitsgericht hat der Betriebsrat der größten Abonnementzeitung der Bundesrepublik, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), am Freitag gleich mehrere Niederlagen einstecken müssen. Auf Antrag von drei Betriebsräten der Deutschen Angestellten– Gewerkschaft erklärte das Gericht den am 30.12.86 erfolgten Rücktritt des gesamten Verlagsbetriebsrates für unrechtmäßig. Der alte Betriebsrat war, wie berichtet (taz v. 17.2.), zurückgetreten, um einer massiven Ein flußnahme seitens der Geschäftsführung zuvorzukommen. Die WAZ–Gewaltigen hatten im Rahmen einer „Umsetzungsaktion“ gleich acht von 19 Betriebsräten in andere Firmen versetzt, um über die Nachrücker die sehr aktive Mehrheit von Mitgliedern der IG– Druck und Papier zu kippen. Doch den Rücktritt, durch den die „verlegerfreundlichen“ Nachrücker abgeblockt worden waren, erklärte das Essener Gericht nun aus formalen Gründen für unrechtmäßig. Das Gericht bemängelte vor allem die Einladungspraxis zu der entscheidenden Betriebsratssitzung. Alle weiteren Beschlüsse des „Rumpfbetriebsrates“, etwa die Einsetzung des Wahlvorstandes, sind nach Auffassung des Gerichtes gleichsam nichtig. Die WAZ–Geschäftsführer, die den Wahlvorstandsvorsitzenden mit Hausverbot belegt und Sachmittel für die Wahl verweigert hatten, obsiegten wie die DAG–Betriebsräte auf ganzer Linie. Damit ist das Ende des engagierten WAZ–Verlagsbetriebsrates, der während seiner letzten Amtsperiode gegen die WAZ eine Vielzahl von Verfahren gewonnen hatte, zumindestens bis zur regulären Neuwahl im Mai dieses Jahres besiegelt.