Urteil gegen Asylrecht

■ Der Hessische Verwaltungsgegerichtshof entschied gegen „Zurückschiebung“ in Drittländer / Asylanträge werden zum Teil gar nicht mehr entgegengenommen / Mahnwachen verhinderten zwei „Zurückschiebungen“

Aus Frankfurt Heide Platen

Seit Mitte Januar ist das verschärfte Asyl– und Ausländerrecht in Kraft. Gut einen Monat später holte sich der Bonner Gesetzgeber eine richterliche Abfuhr aus Hessen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied jetzt, daß sieben Afghanen, die auf dem Frankfurter Flughafen um Asyl nachsuchten, nicht nach Pakistan abgeschoben werden dürfen. In dem Urteil ging es um sieben Afghanen, die nach einem zehntägigen Aufenthalt in Pakistan in die Bundesrepublik eingeflogen waren. Der Tenor der Gerichtsentscheidung lautet, daß die Gesetzesänderung möglicherweise ohnehin verfassungswidrig sei. Ausserdem seien Afghanen in Pakistan keinesfalls „sicher“. Die Verwaltungsrichter monierten auch, daß das Bundesinnenministerium sich geweigert hatte, dem Gericht mitzuteilen, wohin die Afghanen abgeschoben werden sollten. Ob sie an diesem dem Gericht unbekannten Ort „sicher“ seien, sei dann fraglich. Der Entscheidung der Verwaltungsrichter waren zahlreiche Hilferufe Asylsuchender vorausgegangen. Das Rechtshilfekomitee für Ausländer und der Frankfurter Ausländerbeirat legten gestern in einer Pressekonferenz eine Dokumentation vor. Danach werden seit dem Eritreer und Afghanen. Flughafengesellschaften, die vom Gesetzgeber mit Bußgeldern und „Unterhaltskostenzuschüssen“ belegt werden, lassen Flüchtlinge gar nicht erst aus der Maschine steigen. Die Gulf Air sperrte acht Tamilen im Flugzeug ein und warf eine Mitarbeiterin des Flughafen–Sozialdienstes hinaus. Die Tamilen sind seither verschollen. Pfaffer Hoffmann vom Fachbereich Ökumene und Ausländerarbeit erklärte gestern, es gebe in der Kirche immer mehr Menschen, die bereit seien, Flüchtlinge zu verstecken. Mahnwachen hatten kürzlich auf dem Flughafen zweimal „Zurückschiebungen“ verhindert.