Bayern führt Aids–Zwangstest ein

■ Bayerischer Maßnahmekatalog gegen Aids / Aidstest ab sofort bei Einstellung in den öffentlichen Dienst / Aufenthaltserlaubnis für Ausländer nur nach Test / Zwangstest für Strafgefangene / Maßnahmen sollen als Gesetzentwurf in den Bundesrat kommen

München (taz) - Als einziges Bundesland hat das bayerische Kabinett gestern einen Maßnahmekatalog zur Bekämpfung von Aids verabschiedet. Der Entwurf des AIDS–Gesetzes soll auch in den Bundesrat eingebracht werden. „Mit diesem Maßnahmekatalog ist die verwaltungsrechtliche Unsicherheit im Freistaat beendet“, erklärte der Staatssekretär aus dem bayerischen Innenmi nisterium Peter Gauweiler. Ab sofort werde in Bayern „Anstekkungsverdächtigen“ von den Behörden keine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ausländern aus Nicht–EG Staaten, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wird ein Aidstest abverlangt. Einem zwangsweisen Aidstest sollen auch alle Strafgefangenen und Untersuchungshäftlinge unterzogen werden. Innenminister Lang schloß die Möglichkeit der Einrichtung von Aidsstationen in den Strafanstalten nicht aus. Ebenso werden die Einstellungsuntersuchungen beim öffentlichen Dienst auf Aids erweitert. Die Möglichkeit, daß ein Bewerber diesen Test verweigern könnte, sieht Lang nicht. Ob ein HIV–positiver Bewerber eingestellt werde, liege im Ermessen der Behörde, hieß es. Da jedoch das Erreichen der Pensionsgrenze ein Einstellungskriterium ist, wird in der Praxis meist negativ entschieden werden. Einrichtungen, die eine Weiterverbreitung des Virus begünstigen, sollen geschlossen werden. Staatssekretär Gauweiler aus dem Innenministerium verwies dabei auf seinen erfolgreichen Feldzug gegen die Münchner Peep–Shows. Polizei und Staatsanwaltschaften sind angewiesen, das bewußte oder fahrlässige Infizieren anderer als „schwere Straftat zu verfolgen“. Die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Sozialministerium zielen vor allem auf Aufklärung und Beratung. Etwa fünf Millionen Mark stehen zur Verfügung. Lui Fortsetzung auf Seite 2