Baskischer Regierungschef gewählt

■ ETA–Mitglied konnte vor dem baskischen Parlament sprechen / Konservativer Amtsinhaber wiedergewählt Die von Gonzales versprochene Abschaffung der Terroristengesetze erfolgt aber nur halbherzig

Berlin(taz) - Eineinhalb Stunden lang sprach das angebliche ETA–Mitglied Juan Carlos Yoldi vor dem soeben zusammengetretenen baskischen Parlament in Vitoria. Nach rechtlichen Streitereien hatte die ETA– nahe Parteienkoalition Herri Batasuna durchgesetzt, daß ihr Kandidat für das Amt des baskischen Regierungschefs aus dem Knast entlassen wurde, um sein Regierungsprogramm vorzutragen. Yoldi verlangte direkte Verhandlungen zwischen den ETA und der spanischen Armee, Amnestie für alle Etarras, eine An gliederung der Provinz Navarra an das Baskenland sowie das Selbstbestimmungsrecht. Er vertrat damit die Forderungen der Alternative KAS, die Herri Batasuna zur Befriedung des Baskenlandes vertritt. Am vorgesehenen Ablauf der Präsidentschaftswahlen änderte der Auftritt Yoldis freilich nichts. Mit den Stimmen der konservativen nationalistischen PNV, ihres sozialistischen Koalitionspartners PSOE/PSE und denen des Demokratisch–Sozialen Zentrums CDS von Adolfo Suarez wurde der amtierende konserva tive Regierungschef Ardanza wiedergewählt. Die 13 Abgeordneten von Herri Batasuna, die zum ersten Mal seit 1980 ihre Sitze im Parlament eingenommen hatten, verließen aus Protest während der Wahl den Saal. Für das Zustandekommen der Koalition mit den Sozialisten hatte die PNV erklären müssen, daß sie politische Verhandlungen mit der ETA ablehnt. Auch wenn der PNV–Parteivorsitzende Xabier Arzallus danach erklärte, der Begriff der politischen Verhandlung sei unterschiedlich interpretierbar, hat die PSOE damit einen Sieg errungen, denn in den vergangenen Jahren hatte just die PNV immer wieder Verhandlungen mit der ETA aufgenommen. Der sozialistische Ministerpräsident Felipe Gonzalez hatte in seiner „Rede zur Lage der Nation“ bekanntgegeben, daß die äußerst umstrittenen Antiterrorismusgesetze abgeschafft werden sollten, und damit die Koalitonsbildung im Baskenland erleichtert. Bei näherem Hinsehen erweist sich der Verzicht auf diese Sondergesetze jedoch als nicht sonderlich radikal: ein Teil davon soll in die Verfassung integriert werden. Während zum Beispiel die Antiterrorgesetze erlaubten, daß Festgenommene bis zu zehn Tagen „incomunicado“, also von der Umwelt isoliert und ohne anwaltlichen Beistand gehalten werden durften, so soll dieser Zeitraum nun maximal fünf Tage betragen. Das normale Strafrecht sieht drei Tage vor. ant