Amnesty–Appell für inhaftierte Frauen

■ Frauen aus politischen Gründen gefangen / ai fordert Anerkennung frauenspezifischer Gründe im Asylverfahren

Berlin (taz) - Zum internationalen Frauentag am 8. März ruft amnesty international zur Unterstützung politisch verfolgter Frauen auf. Amnesty verweist auf Berichte von weiblichen Gefangenen, in denen physische, psychische und sexuell motivierte Erniedrigungen beschrieben werden. Verfolgung und Inhaftierung betreffe jedoch nicht nur politisch aktive Frauen, heißt es in dem Aufruf weiter. In den fundamentalistisch islamischen Ländern müßten viele Frauen, die dem geforderten Frauenbild nicht entsprechen, mit Belästigungen und Inhaftierungen rechnen. Amnesty fordert die Anerkennung frauenspezifischer Gründe im Asylverfahren. Für inhaftierte Frauen formulierte ai Appelle zur sofortigen Freilassung, aus denen wir Auszüge abdrucken. Hind Qahwaji aus Syrien, eine 30jährige Landwirtschaftsingenieurin, wurde wegen ihrer Zugehörigkeit zur „Partei der Kommunistischen Aktion“ am 21. März 84 zum zweiten Mal verhaftet. Während ihrer ersten Haft wurde sie in der Verhörabteilung des Militärs in Damaskus gefoltert und mußte sich daraufhin einer Operation am Uterus unterziehen. Sie befindet sich im Qatana Frauengefängnis südwestlich von Damaskus. Yeh Tao–lei aus Taiwan, eine 36jährige Lehrerin, wurde am 9. September 1980 verhaftet und erhielt für ihre gewaltlosen politischen Aktivitäten eine 14jährige Haftstrafe. Sie wurde beschuldigt, während eines USA–Aufenthalts von rotchinesischen Agenten angeworben worden zu sein. Ivy Cikiswa Gcina (49) aus Südafrika wird ohne Anklage und Gerichtsverfahren aufgrund der seit Juni 86 gültigen Notstandsbestimmungen in Haft gehalten. Sie ist Vorsitzende der Frauenorganisation von Port Elizabeth. Consuela Benavides aus Ecuador ist Lehrerin in den indianischen bäuerlichen Gemeinschaften von Quininde. Sie wurde am 4. Dezember 1985 von einer Militäreinheit gefangengenommen und ist seitdem „verschwunden“. Verwandte und Rechtsanwälte von Consuela Benavides haben alle Haftzentren der Gegend und die militärischen und zivilen Behörden befragt - ohne Erfolg. Die 32jährige Sofia Beljak aus der UdSSR gehört der römisch– katholischen Kirche an und wurde 1983 in Schitomir in der westlichen Ukraine verhaftet. Beamte des KGB hatten sie kurz vor ihrer Verhaftung gewarnt. Ihr wurde das Verteilen inoffizieller religiöser Schriften und ihr „verkommener Lebensstil“ vorgeworfen. Sofia Beljak verbüßt eine Haftstrafe von fünf Jahren, der ein fünfjähriges internes Exil folgen wird. Die Briefappelle an die jeweiligen Regierungen zur Freilassung der inhaftierten Frauen sind unter folgender Adresse erhältlich: „Arbeitskreis Menschenrechtsverletzungen an Frauen“, c/o Christine Madelung, Buchrainwegs 30, 6050 Offenbach. lu