Klage gegen ALKEM–Anweisung

■ Landesregierung will gegen Wallmanns ALKEM–Anweisung klagen / Grenzen des Atomgesetzes sollen ausgelotet werden / Grüne erwarten Klage gegen Plutoniumverarbeitung / Kabinettsbeschluß notwendig

Von Klaus–P. Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - In der hessischen Staatskanzlei wird zur Zeit die Klageschrift gegen die ALKEM–Anweisung von Bundesumweltminister Walter Wallmann vorbereitet. Wie angekündigt, wird die Landesregierung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um dort die „Grenzen des Atomgesetzes“ ausloten zu lassen, wie der Leiter der Staatskanzlei, Paul–Leo Giani, in Wiesbaden erklärte. Der Einstieg in den Plutoniumstaat, wie ihn Wallmann mit der Genehmigung einer „Umgangsmenge“ von 2,5 Tonnen Plutonium für die ALKEM erzwingen wolle, sei laut Landesre gierung nicht durch das geltende Atomgesetz gedeckt. Noch offen ist dagegen, ob die Landesregierung tatsächlich auf der Basis der von Wirtschaftsminister Ulrich Steger vorangekündigten Genehmigung für eine „Umgangsmenge“ von 460 kg Plutonium für die ALKEM nach Karlsruhe gehen wird. Nicht nur die Grünen, sondern auch der sozialdemokratische Atomexperte Klaus Traube hatten bereits im Vorfeld der Wallmannschen ALKEM–Anweisung auf die Aussichtslosigkeit einer solchen Verfassungsklage auf der Steger–Basis hingewiesen. Das Kabinett Börner wird sich in der kommenden Woche mit der Klageschrift, die von zwei Juristen vorbereitet wird, befassen müssen. Das Landesvorstandsmitglied der hessischen Grünen, Wolfgang Bock, warf inzwischen der SPD– Landesregierung vor, mit dem geplanten Gang nach Karlsruhe Volksverdummung betreiben zu wollen. Die SPD, so die Vermutung von Bock, ziehe in Erwartung einer Niederlage vor das BVG. Danach könnten „Steger und Co.“ dann ihre Hände in Unschuld waschen. ALKEM dürfe weiterproduzieren, und Wallmann sei der Plutonium–Buhmann. Bock: „Das ist die reine Nebelwerferei.“ Die Grünen im Landtag erwarten denn auch von der Landesregierung eine Klageschrift, die sich generell gegen die Plutoniumverarbeitung richtet. Die hessische SPD, so Pressesprecher Weist, sei aufgefordert, endlich die „Spielkiste mit den Teilgenehmigungen zuzuklappen“. Die Grünen forderten insbesondere den Fischer– Nachfolger Armin Clauss auf, eine Mitzeichnung der Stegerschen ALKEM–Genehmigung zu verweigern. Der Regierungspräsident in Darmstadt müsse darüber hinaus angewiesen werden, aufgrund der fehlenden immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen jegliches „Einvernehmen“ zu versagen: „Dazu bietet das zweite Gutachten des Berliner Atomrechtlers Geulen das rechtliche Instrumentarium.“