: Wahlkampf und Plutonium
■ Wallmanns Weisung und die hessische Verfassungsklage
Seit Wochen schieben Bundesumweltminister Walter Wallmann (CDU), Hessens Wirtschaftsminister Ulrich Steger (SPD) und die Brennelementefabrik ALKEM diverse Plutonium–“Umgangsmengen“ durch die Presselandschaft. 6,7 Tonnen der bombigen Materie wollte sich die ALKEM ursprünglich genehmigen lassen. Stegers Männer bastelten eine Teilgenehmigung für 2,5 to Plutonium und Steger selbst kündigte im Januar eine Genehmigung für 460 kg an - und heftete so den Sprengsatz an das rot–grüne Regierungsbündnis in Wiesbaden. Daß Wallmann jetzt - mitten im Hessen–Wahlkampf - die Landesregierung angewiesen hat, der ALKEM eine Genehmigung auf der Basis der ersten Teilerrichtungsgenehmigung aus dem Hause Steger (2,5 to) zu erteilen und die SPD– Landesregierung dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will, ist reine Spiegelfechterei. Das hochgiftige, krebserzeugende und waffentaugliche Plutonium wird in den Händen von Wallmann und Steger zur billigen Wahlkampfmunition. Ob die ALKEM nun eine „Umgangsgenehmigung für 2,5 to oder 460 kg Plutonium bekommt, ist völlig wurscht, wie der Hesse zu sagen pflegt. Diese „Umgangsmengen“ sagen absolut nichts über die Plutoniummengen aus, die dann tatsächlich zu Brennelementen verarbeitet werden. Die hessischen Grünen jedenfalls sollten sich hüten, im sozialdemokratischen Kaspertheater vom Plutonium– Buhmann Wallmann auch nur eine Nebenrolle zu übernehmen, solange die Genehmigungsankündigung des SPD–Buhmanns Steger - 460 kg - nicht vom Tisch ist. Joschka Fischers Doppeloption muß Bestandsgarantie haben: Wird ALKEM genehmigt, sind die Grünen Oppositionspartei. Klaus–Peter Klingelschmitt
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