Grüne und IG–Metaller im Gespräch

■ IGM–Vertreter bei der grünen Bundestagsfraktion / Grüne wollen sich mit kalt Ausgesperrten solidarisieren / Kontroverse über Gesetzentwurf zur Aussperrung / Arbeitsgericht: Warnstreiks legal

Von Martin Kempe

Berlin (taz) - Auf ihrer Sitzung am Dienstag nachmittag im Bonner Bundeshaus hatte die Bundestagsfraktion der Grünen seltenen Besuch: zwei offiziell entsandte Vertreter der Frankfurter IG–Metall–Zentrale, der IG–Metall–Justitiar Michael Kittner und der Leiter der IG–Metall–Tarifabteilung, Klaus Lang, waren nach Bonn gekommen, um mit den Bundestagsgrünen über die anstehende Tarifauseinandersetzung zur 35–Sunden–Woche zu debattieren. Sowohl Willi Hoss für die Fraktion wie auch Klaus Lang für die IG Metall bewerteten das Gespräch positiv. Die Grünen wollen fortan die Forderung nach der 35–Stunden–Woche unterstützen und sich neben dem DGB, Einzelgewerkschaften und Parteien an der Soli daritätsbewegung für die Ausgesperrten beteiligen, wenn es zum Arbeitskampf und damit zu Aussperrungen kommen sollte. Willi Hoss erklärte noch über die offizielle Position hinausgehend, er befürworte die Unterstützung solcher Belegschaften, die „ihren Arbeitsplatz im Betrieb durch Besetzungen verteidigen wollen“. Im wesentlichen ging es um die von den Grünen geplanten parlamentarischen Aktivitäten der nächsten Monate, durch die Bewegungen für Arbeitszeitverkürzung unterstützt werden sollen. Drei Gesetzentwürfe sollten während der Tarifauseinandersetzung eingebracht werden: zum Verbot jeglicher Aussperrung, der früher bereits abgelehnte, jetzt aber neu bearbeitete Arbeitszeitgesetzentwurf, durch den die gesetzliche Höchstarbeitsdauer auf 40 Stunden reduziert würde, und schließlich ein Entwurf zum Verbot aller Überstunden. Eine Kontroverse entzündete sich während des Gesprächs vor allem an dem Entwurf der Grünen zum Verbot der Aussperrung. Zwar entspricht diese Forderung gewerkschaftlicher Programmatik. Dennoch sind die Gewerkschaften, so der IG–Metall–Justitiar Kittner, beim Vorhaben der Grünen zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch. Sie befürchten, daß sich die sicher zu erwartende Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die konservativ–liberale Parlamentsmehrheit negativ auf die weiteren juristischen Auseinandersetzungen zum Thema Aussperrung auswirken kann. Verhängnisvoll wäre, so die IG–Metall–Vertreter, eine Konkurrenz zwischen Grünen und SPD darüber, „wer die wahren Gewerkschaftsfreunde sind“. Die Grünen beschlossen, in diesem Punkt ihr Vorgehen noch einmal zu überdenken. (Interview mit Willi Hoss Seite 9). Arbeitsgericht: Warnstreiks erlaubt Nach Angaben der IG Metall haben sich am Dienstag mehr als 150.000 Beschäftigte im ganzen Bundesgebiet an rund einstündigen Warnstreiks beteiligt. Das Arbeitsgericht Münster hat am Dienstag nachmittag entschieden, daß die Warnstreiks nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, worauf die Arbeitgeber geklagt hatten. Entscheidend für die Friedenspflicht, so das Gericht, sei der Manteltarifvertrag, durch den die Arbeitszeit geregelt wird. Für ihn endete die Friedenspflicht bereits am 30. Januar.