Tödliche Schlamperei

■ Zum Plutonium–Unfall bei der NUKEM

Die Verseuchung eines NUKEM–Arbeiters mit Plutonium ist direkte Folge der Verletzung der Atom–Aufsichtspflichten und der verschleppten Genehmigungsverfahren durch die hessischen sozial– und freidemokratischen Wirtschaftsminister der letzten Jahrzehnte. Ohne jede atomrechtliche, immissionschutzrechtliche oder auch nur gewerbeaufsichtsrechtliche Genehmigung gehen die Hanauer Nuklearschmieden seit 1960 mit den gefährlichsten Stoffen um, die die Menschheit kennt. Die Produktionsgebäude von NUKEM, ALKEM, RBU und HOBEG würden einer Schokoladenfabrik alle Ehre machen. Den Sicherheitsanforderungen, die an Atomfabriken gestellt werden müssen, sprechen sie dagegen Hohn. Waren–Eingangskontrollen, wie sie in jedem Gemüsegeschäft üblich sind, finden in Hanau nicht statt. Der jetzt verseuchte NUKEM–Arbeiter, der sich auf das Uran–Etikett auf der Lieferung aus Karlsruhe verlassen hat, muß diese Schlamperei seines Arbeitgebers und der Aufsichtsbehörde möglicherweise mit dem Leben bezahlen. Der Plutoniumunfall hat erneut den Beweis für die Unzuverlässigkeit der Betreiber atomarer Anlagen erbracht. Die Hanauer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ALKEM–Manager erhoben und ermittelt gegen die Betreiber von NUKEM. Sollte der SPD–Wirtschaftsminister Steger nach diesem furchtbaren Zwischenfall bei NUKEM noch immer die Stirn haben, der Plutoniumfabrik ALKEM auf zehn Jahre die weitere Produktion plutoniumhaltiger Brennelemente zu gestatten, macht er die SPD tatsächlich zum Büttel der Energiegiganten. Das vielzitierte Arbeitsplatzargument jedenfalls dürfte jetzt vom Tisch sein: Arbeitsplätze bei NUKEM, ALKEM und Co. können tödlich sein. Klaus–Peter Klingelschmitt