Einig über Medienstaatsvertrag

■ Bundesländer haben Medienordnung verabschiedet / Private kritisieren nach wie vor die Verteilung des Werbekuchens / Für SPD–regierte Länder auf „Westschiene“ 5. TV–Kanal

Berlin (ap/taz) - Nach annähernd sieben Jahren haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer über eine neue einheitliche Medienordnung in der Bundesrepublik geeinigt. Nachdem im letzten November das Karlsruher Verfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt hatte, war klar, daß das Privatfernsehen nicht mehr aufzuhalten war. Die jetzt verabschiedeten groben Richtlinien für ein Dualsystem regeln das Nebeneinander von privaten und öffentlich–rechtlichen Anbietern von Fernsehprogrammen. Damit ist vorgesehen, daß auf dem direktstrahlenden Fernsehsatelliten TV–Sat, der im Sommer ins All geschossen wird, voraussichtlich neben Satellitenprogrammen Eins Plus und 3 Sat von ARD und ZDF die privaten Anbieter RTL und Sat 1 ohne Kabel senden können. Wenn 1991 der Reservesatellit installiert sein wird, bekämen die SPD–regierten Länder auf der sogenannten „Westschiene“ einen fünften TV–Kanal. Einigung erzielten die Ministerpräsidenten auch darüber, ob die privaten Anbieter wie vielfach gefordert die in den Ländern existierenden Landesanstalten für Kabelkommunikation selbst finanzieren müssen. Sie werden mit ca. 80 Millionen Mark aus dem Gebührenaufkommen (2 auch für die „Offenen Kanäle“ zur Verfügung gestellt werden. Eines der Hauptprobleme des Staatsvertrags war allerdings die Verteilung des Werbekuchens. Hessen Drei darf jetzt nur noch vier Jahre Werbung im Programm haben. Obwohl sie sich mit vielen Forderungen durchgesetzt haben, kritisieren die Privaten, daß „nach wie vor“ zu wenig berücksichtigt werde, daß der öffentlich–rechtliche Rundfunk über jährlich vier Mrd. Mark an Gebühren verfüge und zusätzlich Werbeeinnahmen kassieren könne, während die Privaten ausschließlich auf Werbung angewiesen seien. mtm