DGB: Neue Kampfformen

■ DGB diskutierte über veränderte Arbeitssituation Auf der Suche nach flexibleren Kampfmaßnahmen

Aus Ludwigshafen Rolf Gramm

„Wenn der Streik in seiner herkömmlichen Form versagt, bleibt den Gewerkschaften überhaupt keine andere Wahl, als sich auf andere Kampfformen oder auch einen flexibleren Einsatz des Streiks zu besinnen“, faßte der stellvertretende DGB–Vorsitzende Gerd Muhr gestern in Ludwigshafen die Ergebnisse der zweitägigen DGB–Konferenz „Streikrecht, Demokratie und Sozialstaat“ zusammen. Prinzip des Arbeitskampfes für die Gewerkschaften sei, die Arbeitgeber durch „Zufügung materieller Schäden“ zum Nachgeben im Tarifkampf zu zwingen. Wenn durch Arbeitslosigkeit, neue Techniken und rechtliche Einschränkungen effektive Streiks zunehmend erschwert würden, sei klar, daß die Gewerkschaften neue Formen suchen müßten, um die Produktion zum Stillstand zu bringen. Das unter „Betriebsbesetzung“ diskutierte Verbleiben am Arbeitsplatz sei eine Möglichkeit. Weitere Kampfformen, die auf dem Kongreß thematisiert wurden und die die Gewerkschaften bei den laufenden und künftigen Tarifauseinandersetzungen erproben wollen, sind sogenannte Wechselstreiks, die von der IG Druck und Papier bereits im Arbeitskampf 1984 praktiziert wurden, die „rollierenden Streiks“ und viele Möglichkeiten, Warn– und Solidaritätstreiks neu einzusetzen. Da solche Aktionen rechtlich noch weitgehend ungeregelt seien, so D. Hensche von der IG Druck und Papier, „können wir hier durch unsere Aktionen auch die Bildung des Rechts durch Fakten beeinflussen“. Der stellvertretende Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Klaus Steffenhagen, faßte gestern so zusammen: Bei den entscheidenden Tatbeständen der Nötigung und beim „Verbleiben im Betrieb“ gebe es derzeit keine Rechtsklarheit. „Die Polizisten können daher bei Einsätzen einen Ermessensspielraum in Anspruch nehmen, um nicht gegen die streikenden Kollegen eingesetzt zu werden.“