Staatsschutz zählt jetzt anonym mit

■ Volkszählungsboykotteure jetzt mit zwei Protokollen beehrt Das Personenbezogene nur noch an Statistisches Landesamt

Berlin (taz) - Wer in Berlin zum Boykott der Volkszählung aufruft und sich damit eine Ordnungswidrigkeitsanzeige einhandelt, soll nach Anweisung des Berliner Innensenators Kewenig nicht mehr namentlich beim polizeilichen Staatsschutz bekannt werden. Auf Intervention des Datenschutzbeauftragten mußte Kewenig den Boykotteuren mehr Anonymität einräumen, damit das „Reizwort Staatsschutz und Volkszählung“ vom Tische komme. Wie berichtet, sollten alle Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Zusammenhang mit der Volkszählung, insbesondere Boykottaufrufe, unmittelbar und samt personenbezogener Daten an den polizeilichen Staatsschutz weitervermittelt werden. Nach der neuen Version werden zwei Berichte angefertigt: eine Fassung mit den personenbezogenen Angaben geht ans Statistische Landesamt, eine zweite mit Angaben zu Tatort und Tatzeit geht zur Erstellung eines „Lagebildes“ an den Staatsschutz. Mit diesem Verfahren glaubt man sicherzustellen, daß nebenbei keine Personenlisten von Boykotteuren entstehen. Der Datenschutzbeauftragte sowie die AL wollen sich jedoch weiterhin vorbehalten, das Verfahren genauestens zu kontrollieren. Unter Umständen, so der zuständige Fachreferent des Datenschutzbeauftragten, „werden wir aber in die Staatsschutzcomputer schauen müssen“. bim