Unfruchtbar

■ Alice Schwarzer will Verfassungsklage gegen § 218

Wenn über die Verfassungsklage von Alice Schwarzer gegen den § 218 tatsächlich entschieden wird, sind nur negative Ergebnisse denkbar. Am wahrscheinlichsten ist, daß das Bundesverfassungsgericht die Klage für unzulässig erklärt. Auf der politischen Ebene ist solch eine Abweisung allerdings nicht neutral. Sie bedeutet, daß die Indikationslösung nicht als Gegenstand ernsthafter Auseinandersetzungen angesehen wird. Im schlimmsten Fall aber werden die Karlsruher Richter die Klage annehmen, den „Mißbrauch“ der sozialen Indikation feststellen und diese einschränken. Solche Überlegungen über die Aussichten ihrer Verfassungsklage spielen bei Alice Schwarzer keine Rolle. Für sie ist die Klage lediglich ein Vehikel, um heute Öffentlichkeit zu schaffen und den Skandal des Abtreibungsverbots zu repolitisieren. In dieser Hinsicht ist sie erfolgreich. Denn die Frauen gehen nicht mehr massenhaft gegen den § 218 auf die Straße. Deshalb müssen andere Wege, die Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken, gefunden werden. Zur Zeit liegt die einzige Möglichkeit, eine weitere Verschärfung des § 218 zu verhindern, darin, die öffentliche Diskussion permanent zu führen. Noch trauen sich die Konservativen nämlich nicht, offen zu sagen, was sie denken. Noch ist Alice Schwarzers Verfassungsklage also eine Möglichkeit, den Unwillen von Frauen sichtbar zu machen. Aber wie lange noch? Darüber entscheiden die Richter in Karlsruhe. Ein Kampf–Instrument, das Frauen nicht in ihrer Hand behalten, das sie an Männer - zumal in Richterrobe - abgeben, kann niemals ein geeignetes Instrument gegen den § 218 sein. Gunhild Schöller