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D O K U M E N T A T I O N Was tun bei Betriebsbesetzungen?

■ Das vertrauliche Papier des Unternehmerverbandes Druck in Auszügen Empfehlungen für den Umgang mit „Rädelsführern“ und „Mitläufern“

Katalog rechtlicher Maßnahmen Im Vorfeld des Arbeitskampfes werden rechtliche Schritte gegen potentielle Betriebsbesetzer als wenig aussichtsreich angesehen. Nach Beginn einer Betriebsbesetzung und einer Aufforderung an die Besetzer, von ihrer Aktion abzulassen, werden die folgenden rechtlichen Schritte vorgeschlagen: Strafanzeigen Um die Besetzer unter Druck zu setzen, sollten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch (Antragsdelikt) sowie bei der Behinderung von Arbeitswilligen wegen Nötigung gestellt werden. Es empfiehlt sich aber, zwischen Mitläufern und Rädelsführern zu differenzieren (...) Polizeieinsatz Die Polizei ist wohl nur dann zum Eingreifen verpflichtet, wenn bei einer Betriebsbesetzung über den bloßen Hausfriedensbruch hinaus Straftaten wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung in Form von körperlicher Gewalt gegen Arbeitswillige begangen werden. Sofern die Betriebsbesetzung über den Hausfriedensbruch nicht hinausgeht, ist zu erwarten, daß sich die Polizei zurückhält und auf den Zivilrechtsweg verweist. Kündigungen Kündigungen, wenn überhaupt, nur gegen Rädelsführer in Betracht ziehen. Sie sollten im übrigen auch auf Fälle von Exzessen (z. B. Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.) beschränkt werden. Schadensersatzklagen Sofern bei Zeitungsbetrien als Folge einer Bestriebsbesetzung die Auflage nicht gedruck werden kann, kann der dadurch entgangene Erlös als Schaden geltend gemacht werden. Praktisch–psychologische Maßnahmen In dem Papier wird den Druckarbeitgebern empfohlen, schon im Vorfeld des Arbeitskampfes in Diskussionen, Mitarbeiterbriefen, Flugblättern auf die angebliche Rechtswidrigkeit von Besetzungen hinzuweisen. „Entsprechende Diskussionen in der Familie könnten möglicherweise deeskalierend wirken.“ In dem Dokument heißt es weiter: Sofern eine Betriebsbesetzung stattgefunden hat, sollte der Unternehmer - mit verläßlichen Teilen der Belegschaft ... die Besetzer, insbesondere die Rädelsführer, in Diskussionen verwickeln, um die Selbstzweifel zu wecken, - die identifizierten Rädelsführer zur „Verhandlungen“ aus der Masse der Besetzer herausholen, - „Verhandlungen“ getrennt von der Masse der Besetzer führen, - dabei Scheinangebote machen (“wie könnt ihr die Resonanz einer Besetzung erreichen, ohne daß die Produktion darunter leidet?“),... - den Besetzern subjektiv Erfolge vermitteln Sofern Auseinandersetzungen zwischen Arbeitswilligen und Besetzern drohen, sollte der Unternehmer unbedingt deeskalierend einwirken. Sofern die Besetzer sich auf eine längere Zeit der Besetzung einrichten, sollte der Unternehmer - scheinbar darauf eingehen (“kampieren könnt ihr“), - mit den Rädelsführern weiterverhandeln, - es den Besetzern so angenehm wie möglich machen (Kantine öffnen etc.),... - die faktische Macht der Besetzer in der konkreten Situation anerkennen

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