Atomarer Schulterschluß zwischen Bundesrepublik und Sowjetunion

■ Die nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion soll im April vertraglich abgesichert werden / Auch Umweltabkommen steht vor Unterzeichnung

Bonn (dpa/taz) - Das bereits vor Monaten ausgehandelte Abkommen über die Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomenergie zwischen der BRD und der Sowjetunion soll voraussichtlich im April unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung des Abkommens war im November vergangenen Jahres gescheitert, als Forschungsminister Riesenhuber wegen des Kohl–Vergleichs Gorbatschow/Goebbels von den Sowjets ausgeladen worden war. Das „Abkommen über den Schutz der Umwelt“ ist nach fünftägigen Verhandlungen in der vergangenen Woche ebenfalls unterschriftsreif. Es soll möglicherweise beim Moskau–Besuch von Bundesprä sident Weizsäcker im Mai unterzeichnet werden. Der Nuklearvertrag, an dem insbesondere bundesdeutsche Unternehmen der Atomwirtschaft interessiert waren, ist ein Folgeabkommen der im Juli 1986 zwischen den beiden Regierungen vereinbarten wissenschaftlich– technischen Zusammenarbeit. Es erstreckt sich auf atomare Grundlagenforschung sowie die angewandte Forschung in den Bereichen Strahlenschutz, Reaktorsicherheit und Vereinbarungen über die Behandlung von nuklearen Abfällen und zum Transport abgebrannter Atombrennstoffe. Sie vor allem seien „vom aktuellen Druck“ der Tschernobyler Reaktorexplosion geprägt. Das Umweltabkommen ist zunächst nicht mehr als eine allgemeine Absichtserklärung. Bei Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Störfall–Vorsorge, Abfallwirtschaft, Lärmbekämpfung, Naturschutz und Klimaforschung wollen die BRD und die Sowjetunion den Austausch von Forschungsergebnissen, gemeinsame Symposien, Projekten und Forschungsprogrammen organisieren. Die deutsche Delegation in den Verhandlungen bezeichnete die Luftreinhaltung als ihr primäres Interesse. Dieses Thema stehe auch bei Verhandlungen mit der DDR und der CSSR an erster Stelle. ger