Wohlfeile Gebärmutter

■ US–Gericht fällt Urteil gegen „Leihmütter“

Jetzt wird das Geschäft mit Leihmüttern richtig in Gang kommen. Bislang war ein Vertragsabschluß über eine Leihmutterschaft voller juristischer Unwägbarkeiten. Jetzt gibt das Urteil im Fall „Baby M.“ Sicherheit für die finanzielle Investition. Obwohl das Urteil formal nur für den Bundesstaat New Jersey gilt, wird es zumindest für die USA als richtungweisend eingeschätzt. Und diese Richtung ist eindeutig: freie Bahn für die Reproduktionstechnologien. Im Gewand eines neuen Urteils wird hier die alte Vorstellung von der Frau als Gebärmutter, von Schwangerschaft als Dienstleistung, von Babies als Produkten beschworen. Reiche können sichs kaufen, Arme müssen es verkaufen. Ein Recht auf eine Meinung und auf Gefühle hat eine mittellose Frau nicht. Deshalb kann sie diese nach Vertragsabschluß im Verlauf ihrer Schwangerschaft auch nicht ändern. Für die Bundesrepublik, wo Leihmutterschaft nach der Empfehlung der Benda–Kommission und nach den Worten des Justizministers verboten werden soll, wird dieses Urteil ebenfalls Bedeutung haben. Wird in den USA die Leihmutterschaft mit der Zeit zur selbstverständlichen Praxis, so läßt dies auch die hierzulande noch bestehenden moralischen Skrupel schwinden. Kommt es trotzdem zu einem Verbot, kann es schlicht umgangen werden. Das kinderlose Ehepaar fliegt zur risikolosen Produktion von „leiblichem“ Nachwuchs in die USA. Gunhild Schöller