Ausreisepolitik

■ Jüdische Sowjetbürger dürfen nach Israel ausreisen

Die Entscheidung lag in der Luft. Daß sie so schnell kam, überrascht. Mit der Absichtserklärung, ausreisewilligen jüdischen Sowjetbürgern die Emigration nach Israel zu erlauben und das jüdische Gemeindeleben in der UdSSR in vollem Umfang wiederherzustellen, will die sowjetische Führung einen weiteren innenpolitischen Konfliktherd entschärfen und außenpolitisch an Terrain gewinnen. Obwohl die sowjetischen Juden schon unter Stalin vielfältige Unterdrückung erleiden mußten, wurden die „Refusniks“ erst seit Helsinki in der UdSSR zu einer Belastung für die sowjetische Politik. Die Forderungen nach Verwirklichung der Menschenrechte, nach Auflösung der Lager und psychiatrischen Kliniken, die internationalen Kampagnen zur Befreiung der politischen Gefangenen wiesen auf die noch offenen Wunden des Archipel Gulag und legten die Schwachstellen des Systems bloß. Doch bei der Ausreiseerlaubnis für die 11.000 sowjetischen Juden geht es nicht mehr nur um innenpolitische Zwänge. Die Entscheidung, die Ausreisewilligen via Rumänien und nicht über Wien nach Israel reisen zu lassen, entspricht den Wünschen Israels. Entschieden sich früher viele Emigranten, aus Wien direkt in die USA zu reisen, so ist diese Alternative zunächst versperrt. Mit diesem Entgegenkommen leitet Gorbatchow eine neue Israel–Politik ein. Eine neue sowjetische Nahostpolitik wäre der nächste Schritt. Erich Rathfelder