Gericht stoppt Gebäudevorerhebung

Heidelberg (taz) - Einen Erfolg hat ein Volkszählungsgegner jetzt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erreicht. Ein Auskunftspflichtiger aus Heidelberg muß seinen Erhebungsbogen im Rahmen der gegenwärtig laufenden „Gebäudevorerhebung“ vorerst nicht ausfüllen. Die Richter gaben jetzt dem Antrag auf aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs statt. Der Betroffene hatte den Widerspruch unter anderem damit begründet, daß auf dem in Baden–Württemberg verwendeten Erhebungsbogen zur Gebäudevorerhebung personenbezogene Daten und sonstige Erhebungsdaten im Gegensatz zu den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht getrennt sind. rog FORTSETZUNGEN VON SEITE 1