WAA–Urteil ändert nichts am Bau

■ DWK baut in Wackersdorf weiter / Kläger wollen über Eilantrag Baustopp durchsezten / Grüne sprechen von Sieg für den Widerstand und fordern ein völlig neues Genehmigungsverfahren / Volksbegehren angestrebt

Aus München Luitgard Koch

„Es gibt auf beiden Seiten Verlierer und Gewinner“, äußerte das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), Wolfgang Straßburg, nach der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Die Betreiberfirma der „Oberpfälzer Atommüllfabrik“ ist der Ansicht, die vorliegenden Baugenehmigungen mit Sofortvollzug seien ausreichend, um die Bauarbeiten im Taxöldener Forst auch ohne atomrechtliche Genehmigung fortzusetzen. Die Kläger hätten die Möglichkeit, in der zweiten Teilerrichtungsgenehmigung, die bereits beantragt wurde, ihre Einwendungen im Erörterungsver fahren vorzubringen. Nach einem Tag Verhandlungsdauer hatte Richter Metzner vom VGH, wie die taz in einer Teilauflage bereits berichtete, am vergangenen Donnerstag abend die Aufhebung der ersten atomrechtlichen Genehmigung für die WAA verkündet. Der Bau der WAA ist damit nach dem Atomgesetz nicht mehr abgesichert. In einer Begründung erklärte Richter Metzner, daß die in der 1. atomrechtlichen Teilgenehmigung enthaltenen Baumaßnahmen (die Zaunanlage, die Anlagenwache, das Brennelemente–Eingangslager) nicht ausreichen, um eine Gesamtgenehmigung für eine WAA zu erteilen. Das Hauptprozeßgebäude hatte die DWK aber aus der 1. Teilgenehmigung herausgenommen. „Hocherfreut“ über dieses Urteil zeigte sich der Rechtsanwalt der Kläger, Baumann. „Mit der Aufhebung der 1. TEG haben wir alles erreicht, was wir erreichen wollten.“ Gleichzeitig bezeichnete er es als „infames Zusammenspiel“ von Genehmigungsbehörde und Betreiberfirma, wenn nun über das Baurecht einfach weitergebaut werde. Um einen definitiven Baustopp durchzusetzen, beantragte er ein weiteres Eilverfahren beim VGH gegen die baurechtliche Genehmigungen. Als „Erdrutsch“ für die bayerische Staatsregierung und die DWK bezeichnete die Landtagsfraktion der Grünen die Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen für die WAA. Das Gericht habe damit eindeutig die vom WAA–Widerstand vertretene Position, daß die Genehmigung rechtswidrig sei, bestätigt. Für eine atomare WAA sei nunmehr ein völlig neues Genehmigungsverfahren mit aussagekräftigen Sicherheitsberichten notwendig. Die WAA–Gegner wollen das umstrittene Projekt auch mit Hilfe eines Volksbegehrens zu Fall bringen. Der Rechtsanwalt Bernd Tremml sagte in München, die nach eigenen Angaben unabhängige Gruppe habe seit Oktober vergangenen Jahres 38.592 Unterschriften gesammelt, die den „Entwurf eines Gesetzes über Standorte von kerntechnischen Anlagen in Bayern“ unterstützen sollen. Das bayerische Innenministerium müsse nun innerhalb der nächsten sechs Wochen über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden, erläuterte Tremml.