Atomschrott im Wohngebiet

■ Bürgerinitiative befürchtet, daß in Duisburg–Wanheim ein dezentrales Zwischenlager für verstrahlten Müll aus Atomkraftwerken entstehen soll / Der Regierungspräsident wiegelt ab

Bochum (taz) - Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die in Duisburg–Wanheim in einer ehemaligen Werkshalle der Firma Thyssen Behälter, die radioaktiven Schrott enthalten, wartet, will nun ihren Betrieb erweitern. Dazu erbaute die Tochtergesellschaft der STEAG AG, der VEBA Kraftwerke und der deutschen Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK) eine „Dekont–, Umgangs– und Wartungshalle“. Schwach und stärker verstrahlter Schrott aus AKWs soll getrennt, gepreßt und wegtransportiert werden. Der stark strahlende Schrott soll zur Endlagerung gepreßt und vorbereitet werden. Außerdem sollen hier die „Castor–Transportbehälter“ gewartet werden. Der Befürchtung der „Bürgerinitiative gegen radioaktive Verseuchung“ in Duisburg–Wanheim, daß die Erweiterungsab sichten der GNS ein dezentrales Zwischenlager mitten im Wohngebiet entstehen ließe, setzte der Regierungspräsident in Düsseldorf beruhigende Worte entgegen. Für die Bevölkerung und die Arbeitnehmer seien die Aktivitäten der GNS nicht gefährlich, teilte er vor einigen Tagen auf eine Anfrage eines Landesabgeordneten mit. Wie die Wartung der Behälter tatsächlich aussehen soll, hat Frau Menser, Sprecherin der BI, in Erfahrung gebracht. „Die werden einfach mit Wasser ausgespült!“ befürchtet sie. Das Wasser soll dann aufgefangen und über einen Stichkanal in den Rhein und in die Kanalisation gebracht werden. Von der GNS war über dieses „Entsorgungs“–Vorgehen nichts zu erfahren. Der Duisburger Stadtdirektor und Umweltdezernent Josef Ebert jedoch glaubt, „daß das Wasser in Containern aufbewahrt wird“. Ihn ärgert, daß nur der Bau, nicht aber die Genehmigung im Duisburger Kompetenzbereich liegt. Die Duisburger können also nur noch mit der Verweigerung der endgültigen Bauabnahme drohen. Ein vom Regierungspräsident in Auftrag gegebenes Gutachten soll nunmehr die Gemüter beruhigen. Allerdings „wird es der Öffentlichkeit nicht zur Einsicht überlassen“, betonte ein Sprecher des BI. So durfte auch die Rechtsanwältin Rülle–Hengesbach, die einen Kläger gegen die CNS vertritt, nicht in dieses „Geheimgutachten“ blicken. Mißtrauisch geworden ist die BI auch durch die Vergabe des Gutachterauftrags an die Zentralstelle für Sicherheitsfragen (ZfS). Diese hatte das Projekt nämlich schon im Vorfeld für „gut“ befunden und den derzeit schon arbeitenden Teil der Anlage „geprüft“. Corinna Kawaters