Asyl–Bundesamt baut auf Chomeini

■ Mehr als 100 Asylanträge abgelehnt, da reumütige Iraner angeblich zu Hause nicht verfolgt werden Leitlinien kamen aus dem Auswärtigen Amt / Chomeini selbst hält die Reue für scheinheilig

Von Vera Gaserow

(Berlin) taz - Die umstrittene Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Ablehnung iranischer Asylbewerber folgt offenbar einer „Generallinie“ dieser Behörde. Die Iraner waren mit der Begründung abgelehnt worden, die Betroffenen könnten sich durch Reuebekenntnisse und Loyalitätserklärungen gegenüber dem Chomeini–Regime vor politischer Verfolgung schützen (s.taz vom 4.4.). Dies ist offenbar keine Einzelmeinung eines unqualifizierten Beamten. Das geht aus fast gleichlautenden, der taz vorliegenden Ablehnungs– Entscheidungen hervor, mit denen unterschiedliche Sachbearbeiter die Asylanträge iranischer Flüchtlinge verwarfen. Wie diese Schreiben weiter belegen, stützen sich die Asylentscheider dabei auf Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 4. 4. 84 und 6. 2. 86. Demnach kommen die Asylentscheider sowohl zu der Einschätzung, daß es im Iran keine Verfolgung rückkehrender Flüchtlinge „wegen Asylantragstellung, politischer Aktivität oder ähnlichem gibt“, als auch zu der Erkenntnis, daß reumütige Rückkehrer nach islamischem Recht mit „völliger Straffreiheit“ rechnen könnten. „Kleine Sünden würden verziehen“, heißt es übereinstimmend in den Urteilen der Asyl–Entscheider. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ würde den Flüchtlingen im Fall der Rückkehr „die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Tun zu bereuen“. Ein solches Reuebekenntnis erscheint den Zirndorfer Beamten „durchaus zumutbar“. Selbst regimekritisches Verhalten würde „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung nicht nach sich ziehen“. Daß diese denkwürdigen Ablehnungen keine Einzelentscheidungen einiger Sachbearbeiter sind, zeigen auch die Erfahrungen der „Liga für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran“. Allein der Berliner Beratungsstelle der „Liga“ liegen ca. 100 Fälle vor, in denen Asylgesuche von Iranern mit dem Verweis auf Straffreiheit bei einem möglichen Reuebekenntnis abgelehnt wurden. Wie zynisch und gefährlich ihre Einschätzung sei, würden das Auswärtige Amt und die Zirndorfer Asylentscheider schon dann feststellen, wenn sie die regierungsamtliche Zeitung „Islamische Republik“ lesen würden. Dort hat Präsident Chomeini erst am 26. 1. dieses Jahres vor Landsleuten gewarnt, „die vor oder nach der Revolution auf die schiefe Ebene geraten sind und jetzt dafür büßen wollen.“ Diese Buße, so Chomeini, könnte nur „zum Schein“ erfolgen.