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Klöckner–Chef hat nichts gewußt

■ Verteidigung fordert Freispruch / Henle: Staatsanwalt hat „Zerrbild“ gezeichnet / „Keine Beweise“ für Vorwurf der Steuerhinterziehung / Spendenpraxis des Vaters „exekutiert“

Duisburg (taz) -Im Duisburger Parteispendenprozeß hat die Verteidigung des der Steuerhinterziehung angeklagten Klöckner– Chefs J.A. Henle am Donnerstag - wie erwartet - Freispruch gefordert. Der Staatsanwaltschaft hielten die Verteidiger Dr. Meyer–Arndt und Christian Richter vor, ihren Strafantrag von 500.000 DM auf „bloße Vermutungen“ aufgebaut zu haben. Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft, J.A. Henle habe um den wahren Charakter der Spendenwaschanlagen gewußt, sei „kein Beweis“ erbracht worden. Nicht ihr Mandant habe die Fi nanzbehörden getäuscht, sondern die Finanzverwaltung in Koblenz habe sich „unglaubliche Gesetzesverstöße“ bei der Überprüfung der „Staatsbürgerlichen Vereinigung“ (SV) zuschulden kommen lassen. „Politische Rücksichtnahmen“ hätten auch in der Spitze der NRW–Finanzbehörden verhindert, daß das frühe Wissen um die Umwegfinanzierung den gutgläubigen Spendern bekannt geworden wäre. Genau um diese vom Angeklagten behauptete „Gutgläubigkeit“ dreht sich der ganze Duisburger Prozeß. Der Angeklagte will nur die Spendenpraxis seines Vaters „exekutiert“ haben. Für die Staatsanwaltschaft sind hingegen die 30 vom Angeklagten unterzeichneten Anweisungsformulare (“Verwendung gemäß Vereinbarung“) deutliches Indiz für dessen Mitwisserschaft. Damit, so J.A. Henle, sei die Aufteilung der Spenden für CDU–, bzw. FDP– nahe gemeinnützige Institutionen, nicht aber die Weiterleitung an die Parteien selbst gemeint gewesen. Das mochte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten, der ihr in einem Schlußwort vorhielt, von ihm und seinem Vater ein „Zerrbild“ entworfen zu haben, nicht glauben. J.S.

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