Teure Polit–Veranstaltungen?

■ Konsequenzen für linke Veranstaltungen aus NPD–Urteil?

Von Dietrich Willier

Ein baden–württembergischer NPD–Landesparteitag wurde - indirekt - per Gerichtsbeschluß verhindert. Der für vergangenes Wochenende im oberschwäbischen Sigmaringen geplante NPD–Parteitag, so beschied der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof am letzten Freitag, stelle eine „gefahrengeneigte Veranstaltung“ dar. Die Stadt Sigmaringen sei also berechtigt, vorab eine Kaution von 100.000 Mark für eventuell auftretende Schäden, auch durch Dritte, zu erheben. Die NPD konnte oder wollte nicht zahlen, der Parteitag war geplatzt. Vom Spruch der Richter sollten wohl nicht nur reaktionäre bis faschistische Rechtsorganisationen betroffen sein. Das widerspräche ja dem rechtstaatlichen Grundsatz der Gleichheit vor den Gerichten. Wer jetzt also frohlockt, verfügt entweder über unermeßliche Mengen flüssiger Mittel oder konstatiert, sich niemals auch nur an den Rand „gefahrengeneigter Veranstaltungen“ zu begeben. Noch stehen die Tarife für Demonstrationen in Wackersdorf, Parteitage von Grünen, Alternativen und Roten nicht fest, noch weiß niemand, wie hoch die zu hinterlegenden Kautionen für Blockaden in Mutlangen, Anti–AKW– Bundeskonferenzen und die Besetzung von Schulen sein werden. Die NPD hat bereits angedroht, bei künftigen CDU–Parteitagen so hart am Rande der Legalität aufzutreten, daß auch da eine Kaution fällig werde. Im Unterschied aber zu linken Habenichtsen kann diese Partei zahlen. Die NPD will die administrative Verhinderung ihres Parteitags über eine Verfassungsbeschwerde geklärt wissen. Vielleicht werden die Karlsruher Richter dabei auch klären müssen, was bisher niemand definitiv geklärt wissen wollte - die Verfassungskonformität der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands.