Forscher wollen Embryonentests

■ Deutsche Forschungsgemeinschaft: Freiraum für Gen–Experimente / Embryonenschutzgesetz kritisiert

Aus Bonn Oliver Tolmein

Die gezielte Erzeugung von menschlichen Embryonen zu medizinischen Versuchszwecken ist nach Auffassung der Deutschen Forschungsgemeinschaft unerläßlich. In einer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Embryonenschutzgesetz“ aus dem Bundesjustizministerium hat DFG– Präsident Markl erklärt, Experimente an menschlichen Embryonen erforderten zwar „eine schwierige ethische und rechtliche Güterabwägung“, seien aber erforderlich, um künftiges „Leid zu ersparen“. Gewicht bekommt die Stellungnahme der DFG dadurch, daß über diese halboffizielle Institution, die 1987 über eine Milliarde Mark von Bund und Ländern erhält, ein erheblicher Teil der Forschungsförderung finanziert wird. Das Bundesforschungsministerium gab gestern keine Stellungnahme ab. Das Bundesjustizministerium dagegen wandte sich entschieden gegen das Anliegen der DFG, gezielt Embryonen für Forschungszwecke produzieren zu dürfen. Beim Entwurf für das Embryonenschutzgesetz, der möglicherweise noch dieses Jahr fertiggestellt werden soll, sei allerdings noch in der Diskussion, ob „überzählige Embryonen“, die bei der künstlichen Befruchtung anfallen, in den ersten 14 Tagen für „höchstrangige medizinische Forschung“ freigegeben werden können. Die stellvertretende SPD–Fraktionsvorsitzende Däubler–Gmelin wandte sich gegen Ausnahmen für Embryonen– Forschung. Es sei unverzichtbar, daß Eingriffe in Embryonen zu Forschungszwecken gesetzlich unterbunden würden. Unzufrieden ist die DFG auch mit den für Verstöße gegen das geplante Embryonenschutzgesetz vorgesehenen Strafen. Die als Höchststrafe vorgesehene fünfjährige Freiheitsstrafe, so Markl, sei angesichts der straffreien Abtreibung von „über 200.000 gesunden Feten pro Jahr aufgrund der Notlagenindikation völlig unverhältnismäßig“.