Spitzel bleiben immer anonym

■ Gericht: V–Leute bleiben anonym, wenn sie mit unhaltbaren Vorwürfen einen Beschuldigten ruinieren

Aus Heidelberg Rolf Gramm

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat jetzt einen generellen Freibrief für wilde Beschuldigungen durch V–Leute ausgestellt. Nach einer Entscheidung des Gerichts brauchen Behörden ihre V– Leute selbst dann nicht preiszugeben, wenn diese jemanden durch falsche Anschuldigungen in erhebliche Schwierigkeiten gebracht haben und derjenige gerichtlich vorgehen will. Wenn der V–Mann nicht ganz bewußt die Unwahrheit gesagt habe, sei das öffentliche Interesse an einer Geheimhaltung von Informanten höher zu bewerten, als das persönliche Interesse eines falsch Angeschuldigten, sich zu rehabilitieren (AZ: 1K 290/85). Ein seit zehn Jahren in der BRD lebender Ausländer hatte gegen die Koblenzer Grenzschutzdirektion geklagt, weil er aufgrund einer Spitzelmeldung in Verdacht geraten war, an Rauschgiftdelikten, Waffenhandel und Prostitution beteiligt gewesen zu sein. Mit dem eingenommenen Geld habe er den Befreiungskampf in seinem Heimatland unterstützen wollen. Aufgrund der Anschuldigungen war der Mann vorübergehend festgenommen und seine Wohnung und sein Auto durchsucht worden. Alle Vorwürfe erwiesen sich schließlich als haltlos. Der Ausländer wollte daraufhin von der Behörde den Namen des V–Manns wissen, der ihn denunziert hatte, um gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Das Gericht wies die Klage auf Herausgabe des Spitzelnamens ab. Würden die Behörden die Anonymität ihrer Informanten nicht aufrechterhalten, sei diese grundsätzlich zulässige Art des Kampfes gegen die Kriminalität in Frage gestellt. Der V–Mann könne im Falle seiner Enttarnung nicht weiterarbeiten und gar in Lebensgefahr geraten.