Transnuklear–Affäre weitet sich aus

■ Hanauer Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen bei Betreibergesellschaften zahlreicher AKWs und dahinterstehenden Konzernen ein / Transnuklear–Bücher inzwischen bei der Staatsanwaltschaft

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Wie der ermittelnde Hanauer Staatsanwalt Krämer gestern auf Nachfrage der taz mitteilte, zieht die bereits vor etwa zwei Wochen bekannt gewordene Korruptionsaffaire, in die die Firma Transnuklear verwickelt ist, weite Kreise: „Eine Vielzahl von Kernkraftwerksbetreibern - ich will nicht sagen: alle - und die dahinterstehenden Gesellschaften sind involviert.“ Die Hanauer Atom–Transportfirma Transnuklear, eine Tochter der französischen Firma Transnucleare Paris (33,3 Hanauer Brennelementefabrik NUKEM (66,6 den Rheinisch–Westfälischen Elekrizitätswerken (RWE) und der DEGUSSA AG gehört, hat in den letzten vier Jahren zahlreiche Mitarbeiter ihrer Kunden bestochen. Mit gefälschten Belegen und über ein Schwarzgeld–Depot in der Schweiz waren von den Transnuklear–Verantwortlichen mehrere Millionen Mark an „gewichtige Personen“, die bei den jeweiligen Kunden für die Auftragsvergabe zuständig waren, verschoben worden. Die vom neuen Geschäftsführer der Transnuklear, der den vorgefundenen Korruptionsskandal in der eigenen Firma offenlegte und auch Strafanzeige erstattete, bisher der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Buchungsunterlagen machten die Untersuchungen der Firmenakten nahezu sämtlicher Kunden der Transnuklear zwingend notwendig. Um welche AKW–Betreibergesellschaften und Konzerne es sich dabei im einzelnen handelt, wollte Krämer allerdings nicht offenlegen, denn „wir haben noch einen ganzen Wust an Papieren zu sichten“. Krämer konnte allerdings bestätigen, daß das hessische AKW Biblis - Betreibergesellschaft: RWE - ein „Gegenstand“ der eingeleiteten Ermittlungen sei. Zu einer Meldung des Spiegel, wonach es sich bei dem im AKW Biblis bestochenen Mitarbeiter um den Sicherheitsbeauftragten des Reaktors handele, wollte er keine Stellung nehmen. Wie die taz inzwischen in Erfahrung bringen konnte, ist zumindest auch ein AKW der Preag betroffen. Ob sich jetzt die Frage nach der vom Atomgesetz geforderten Zuverlässigkeit der für die Leitung und den Betrieb einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen stelle, vermochte Krämer „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zu beurteilen. „Das müssen letztendlich die zuständigen Genehmigungsbehörden entscheiden.“ (Siehe Kasten Seite 4)