Tarife für Schichtarbeiter in Druckbetrieben weiter offen

■ Schlichtungsverhandlungen in der Druckindustrie vertagt / Arbeitgeber wollen Arbeitszeitverkürzung mit Pausen verrechnen / Streik immer noch nicht ausgeschlossen

Von Martin Kempe

Berlin (taz) - Noch ist ein Streik in der Druckindustrie nicht ausgeschlossen. Bei den Schlichtungsverhandlungen am Montag in München gingen die Tarifparteien am späten Abend ohne Kompromiß auseinander. 2.500 Beschäftigte der Druck–Branche hatten sich während der Verhandlungen an Warnstreiks beteiligt. Der Bundesverband Druck und die Industriegewerkschaft Druck und Papier wollen sich mit ihrem Schlichter, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Heinrich Reiter, in der nächsten Woche am Montag erneut zusammensetzen. Nach dem Kompromiß bei der Metall–Tarifrunde, die eine Arbeitszeitverkürzung in zwei Stufen auf 37 Stunden bis 1989 brachte, galt als sicher, daß die Ta rifparteien in der Druckindustrie sich diesem Ergebnis anschließen würden. Doch unmittelbar nach dem Metallerkompromiß hatte der Verhandlungsführer des Bundesverbandes Druck, Manfred Beltz–Rübelmann, geäußert, was er auch am Montag nach den ergebnislosen Verhandlungen wiederholte: Das Abschlußpaket der Metallindustrie wiege für seine Branche zu schwer. Bisher haben die Arbeitgeber nur eine halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung angeboten, während die Gewerkschaft betont, unterhalb des Metaller–Kompromisses sei keine Lösung denkbar. Darauf wird es auch nach Meinung aller Beobachter schließlich hinauslaufen. Aber der Teufel liegt im Detail, in diesem Fall in der Regelung für die rund 20.000 Beschäftigten in Drei–Schicht– Betrieben. Hier hatte sich die IG Druck nach der letzten Arbeitszeitrunde um den Erfolg ihres 13–wöchigen Arbeitskampfes betrogen gefühlt, weil die Arbeitgeber die erzielten 1,5 Stunden Wochenarbeitszeitverkürzung auf die bereits bestehende bezahlte Pause von einer halben Stunde pro Schicht (2,5 Stunden pro Woche) angerechnet hatten. Jetzt fordert die IG Druck, daß auch die Schichtarbeiter voll in die Arbeitszeitverkürzung einbezogen werden, also eine Anrechnung der Pausenzeit unterbleibt. Setzt sie dies nicht durch, kann die am schwersten belastete Beschäftigtengruppe bei Einführung der 37–Stunden–Woche lediglich eine halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen. Noch zeigen sich die Arbeitgeber unnachgiebig.