Deutsche Bank erhält 2Mrd. Mark vom Fiskus

■ NRW und Bund müssen zwei Milliarden DM zurückzahlen / Banker nutzten Gesetzeslücke

Düsseldorf (taz) - Nach Informationen der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau müssen der Bund und das Land Nordrhein–Westfalen knapp zwei Mrd. DM zuviel einbehaltener Köperschaftssteuer aus dem Flick–Geschäft an die Deutsche Bank zurückzahlen. Offenbar hat die Bank bei der Flick– Transaktion eine Lücke im Körperschaftssteuergesetz geschickt ausgenutzt. Den Rückzahlungsanspruch macht die 100prozentige Tochter der Deutschen Bank, die Firma „Alma“ geltend, die ursprünglich ihren Sitz in Frankfurt hatte und im letzten Jahr nach Düsseldorf übergewechselt war. Das Düsseldorfer Finanzministerium, das offiziell den Zeitungsbericht wegen Wahrung des Steuergeheimnisses weder dementieren noch bestätigen wollte, sieht in diesem Ortswechsel offenbar einen Hebel, um Teile der Forderungen den Hessen aufzuladen. Aus dem NRW–Haushalt 87, der schon jetzt nur mit 5,6 Mrd. DM Neuverschuldung ausgeglichen werden konnte, wäre der Betrag mit Sicherheit nicht zu finanzieren. Die Landesregierung prüft offenbar auch den Klageweg. Die Firma „Alma“ hatte 1986 für etwa sechs Mrd. DM den Flick–Konzern aufgekauft und anschließend an der Börse über die Ausgabe von „Feldmühle–Dynamit–Nobel“ wieder verkauft. Durch Umschichtungen im Eigenkapitalbereich der Feldmühle hat die Firma „Alma“ es fertiggebracht, für den Ankauf „schwerer Aktien“ fünf Mrd. zahlen zu müssen und für den Verkauf von „erleichterten“ Feldmühleaktien sechs Mrd. DM zu erzielen. Dabei nutzte die Deutsche–Bank–Tochter eine Gesetzeslücke im Köperschaftssteuergesetz, die der Bundesrat eigentlich bei der Reform des Gesetzes 1977 schließen wollte. Weil so ein Fall angeblich nie vorkommen könne, ließ man davon ab. Bei dieser Aktion soll der Flicklobbyist Kreile (CSU) eine Rolle gespielt haben. J.S.