: Gebäudevorerhebungsbogen bestätigt
■ Mannheimer Verwaltungsgerichtshof widerspricht Beschluß des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Keinerlei Bedenken gegen Gebäudevorerhebungsbogen / Bundespräsident wirbt für die Volkszählung
Aus Mannheim Rolf Gramm
Der baden–württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält den Gebäudevorerhebungsbogen zur Volkszählung rechtlich für einwandfrei. In einer Eilentscheidung hob gestern der 10. Senat des VGH einen entgegengesetzten Beschluß des Stuttgarter Verwaltungsgerichts (VG) auf, in dem „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Gebäudevorerhebungsbogens geäußert worden waren. Wie die taz berichtete, hatte das VG Stuttgart am 31. März einem Heidelberger Hausbesitzer vorläufigen Rechtsschutz bei seiner Klage gegen die Gebäudevorerhebung gewährt. Der Gebäudebogen, so die Stuttgarter Richter, enthalte nämlich „keine Möglich keit“, die im oberen Teil des Formulars enthaltenen Hilfsmerkmale des Antragstellers (Name, Vorname und Anschrift des Eigentümers) „in einfacher Weise von dem die Erhebungsmerkmale enthaltenden Teil“ zu trennen. Diese Argumentation wies der VGH in seiner Entscheidung jetzt zurück. Aus dem Volkszählungsgesetz ergebe sich die Pflicht, Erhebungsvordrucke zu vernichten, sobald sie für Zwecke der Volkszählung nicht mehr benötigt werden. Der Gebäudebogen werde unmittelbar nach Abschluß der Eingangskontrolle beim statistischen Landesamt entbehrlich, weil die in ihm enthaltenen Daten dann in den Hauptbogen übertragen seien. Daher müsse der gesamte Gebäudebogen vollständig in dem Moment vernichtet werden, in dem im Haupterhebungs bogen die Hilfsmerkmale von den Erhebungsangaben getrennt würden. Eine Pflicht zur gesonderten Vernichtung von Hilfs– und Erhebungsmerkmalen ergebe sich weder aus dem Volkszählungsgesetz noch aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bonn propagiert Optimismus Bonn (taz/ap/dpa) - Vier Wochen vor dem Stichtag der Volkszählung meldet die Bundesregierung „planmäßigen Vollzug“ auf der ganzen Linie. In fast allen Städten und Gemeinden seien die benötigten Zähler gefunden, und die Zahl der Boykotteure sei im Sinken begriffen, verkündete Regierungssprecher Schmülling gestern in Bonn. Laut einer von EMNID durchgeführten Telefonumfrage gäbe es nur noch drei Prozent Boykotteure. Weitere vier Prozent überlegten noch, ob sie sich verweigern wollten. So richtig scheint die Bundesregierung ihren optimistischen Prognosen jedoch selbst nicht zu glauben. Im Rahmen der bisher größten Öffentlichkeitskampagne in der Geschichte der Bundesrepublik soll deshalb Richard von Weizsäcker im Rahmen einer Anzeigenkampagne im Mai sein Konterfei der Zählung widmen. Möglichst noch vor dem 25. Mai wollen die Grünen in Bonn eine gerichtliche Klärung über die inzwischen zugestellten Bußgeldbescheide wegen ihres Aufrufs zum Boykott herbeiführen. Im Mai wollen die Grünen zwei Telefone einrichten, bei denen Bürger Respressionsversuche gegen Volkszählungsgegner melden können.
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