Metamizol–Präparate verboten

■ Bundesgesundheitsamt befürchtet Blutbildveränderungen und Schockzustände mit tödlichem Ausgang als mögliche Nebenwirkungen von Schmerzmitteln

Berlin (dpa/taz) - Wegen schwerer Nebenwirkungen hat das Bundesgesundheitsamt jetzt den Vertrieb von 62 Schmerzmitteln untersagt, die neben dem umstrittenen Wirkstoff Metamizol noch andere chemische Stoffe enthalten. Nachdem schon im vergangenen Jahr die rein metamizolhaltigen Schmerzmittel unter Rezeptpflicht gestellt wurden, sollen jetzt diese sogenannten Kombinationspräparate bis vorerst 1988 nicht mehr verkauft werden dürfen. Bis dahin will das Bundesgesundheitsamt klären, ob der Nutzen dieser Präparate in einem vertretbaren Verhältnis zu deren schweren Nebenwirkungen steht. Zu den jetzt vorläufig verbotenen Mitteln zählen so gängige Präparate wie „Buscopan“, „Brausende Spalt“ und „Dolind“. Mit dem Vertriebsverbot reagiert das BGA mit Verspätung auf die seit Jahren erhobenen Vorwürfe gegen die Metamizolhersteller, die sich vor allem auch gegen den Hoechst–Konzern richteten, den Produzenten des weltweit meist verkauften Metamizol–Mittels „Novalgin“. Die Präparate stehen unter dem dringenden Verdacht, die gefürchtete Agranulozytose hervorzurufen, eine Veränderung des Blutbildes, die zu schweren Schockzuständen mit teilweise tödlichem Ausgang führen kann. Ve.